Praxis-Beispiel
a) Einzelunternehmer U bucht am 01. 01. von seinem Kapitalkonto i. H. v. 50 000 EUR einen Betrag von 5 000 EUR auf ein neu eingerichtetes Kapitalkonto seines Sohnes S um, den er schenkweise in den Betrieb aufnimmt. S soll mit 10 % an Gewinn, Verlust, stillen Reserven und Geschäftswert beteiligt sein (im Betrieb sind 50 000 EUR stille Reserven inkl. Geschäftswert, also realer Wert des geschenkten Anteils 10 000 EUR), durchschnittlicher Jahresgewinn (nach Abzug einer Tätigkeitsvergütung für U) 100 000 EUR, tatsächlicher Jahresgewinn 01 (nach Abzug einer Tätigkeitsvergütung für U) 120 000 EUR. S erhält nach dem Gesellschaftsvertrag 10 % = 12 000 EUR Gewinn.

LÖSUNG Im Wege der Schenkung zugewendeter Kommanditanteil für nicht mitarbeitenden Familienangehörigen mit einem realen Wert von 10 000 EUR:

 
höchstmöglicher Gewinnanteil = 15 %
nachhaltig zu erwartender Jahresgewinn 100 000 EUR

Der höchstmögliche Gewinnanteil des tatsächlichen Jahresgewinns beträgt:

realer Wert des Anteils 10000EUR×15 %nachhaltig zu erwartender Jahresgewinn 100000 EUR = 1,5 %

Der tatsächliche Gewinn des Jahres 02 (bereinigter Restgewinn, nach Abzug von Vorabvergütungen) beträgt 120 000 EUR.

Der höchstmögliche Gewinnanteil des Jahres 02: beträgt 1,5 % von 120 000 EUR = 1 800 EUR.

Falls 10 % Gewinnanteil vertraglich eingeräumt sind:

 
  falsch richtig  
Vater 108 000 EUR 118 200 EUR  
Sohn 12 000 EUR 1 800 EUR (12 000 EUR ./. 1 800 EUR = 10 200 EUR Privatentnahme)
  120 000 EUR 120 000 EUR  

Berechnung ausführlicher in drei Schritten (ohne Formel):

  1. Ermittlung der zulässigen Eigenkapitalrendite in EUR:

    Realkapital × Maximalrendite in % = zulässige EK-Rendite

    10 000 EUR × 15 % = 1 500 EUR

  2. Ermittlung des maximalen prozentualen Gewinnanteils (gilt jedes Jahr):

     
    Zulässige EK – Rendite × 100 % = 1500 EUR × 100 EUR = 1,5 %
    Nachhaltig erzielbarer Jahresgewinn 100000 EUR
    1. Ermittlung des maximalen Gewinnanteils im konkreten Jahr:

      tatsächlicher Jahresgewinn × maximaler prozentualer Gewinnanteil

      120 000 EUR × 1,5 % = 1 800 EUR

    2. Zum Sachverhalt siehe a). Allerdings handelt es ich um eine im Wege der Schenkung zugewendete typische stille Beteiligung mit einem Buchwert von 5 000 EUR. Der nachhaltig zu erwartende Jahresgewinn beträgt 100 000 EUR.

      LÖSUNG 

      aa) bei Ausschluss der Verlustbeteiligung

      Der Vertragsschluss über die stille Gesellschaft wird steuerlich nicht anerkannt (H 138a Abs. 4 EStH "Verlustbeteiligung")

      bb) bei Verlustbeteiligung:

      5000 EUR×15 %100000 EUR = 0,75 %

    3. Wie voriges Beispiel, jedoch beträgt der Restgewinn unvorhersehbar

      aa) im Jahr 01: 200 000 EUR,

      bb) im Jahr 02: 50 000 EUR.

LÖSUNG Es bleibt bei dem auf den Sohn entfallenden prozentualen Anteil des jeweiligen Restgewinns:

aa) 1,5 % von 200 000 EUR = 3 000 EUR

bb) 1,5 % von 50 000 EUR = 750 EUR

In die Ermittlung des wirklichen Werts der Beteiligung ist auch das Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einzubeziehen.

 
Praxis-Beispiel
a) Der Vater V beteiligt seinen Sohn S an dem bisher als Einzelunternehmen geführten Betrieb schenkweise als Kommanditist. Der Sohn S arbeitet nicht mit. Das Kapitalkonto des Vaters V nach der Kapitalschenkung beträgt 20 000 EUR (realer Wert 40 000 EUR). Die Nominalbeteiligung des Sohnes S beläuft sich auf 5 000 EUR (realer Wert 10 000 EUR). Ein dem Sohn S gehörendes Werkstattgrundstück (realer Wert 30 000 EUR) wird bisher und weiterhin ausschließlich von der KG genutzt. Die Mietzahlungen betragen jährlich 4 000 EUR. Der durchschnittlich erzielbare Restgewinn (nach Abzug der Tätigkeits- und Haftungsvergütung für den Vater V, aber vor Abzug von Mietzahlungen an den Sohn S) beträgt 100 000 EUR

LÖSUNG Das Grundstück ist notwendiges Sonderbetriebsvermögen I des Sohnes S bei der KG. Für den Sohn S ist folgender Gewinn gerechtfertigt:

 
Realer Wert des Kommanditanteils 10 000 EUR
Realer Wert des Sonderbetriebsvermögens 30 000 EUR
Vom Sohn S eingesetztes Realkapital insgesamt 40 000 EUR

Die mögliche Gesamtkapitalrendite des S beträgt 15 % von 40 000 EUR = 6 000 EUR

Erhält der Sohn S für das Werkstattgebäude jährliche Mietzahlungen i. H. v. 4 000 EUR, so entfallen von dem danach verbleibenden Restgewinn i. H. v. (100 000 EUR ./. 4 000 EUR =) 96 000 EUR auf ihn noch:

 
mögliche Gesamtkapitalrendite 6 000 EUR
./. Sonderbetriebseinnahmen ./.4 000 EUR
verbleiben 2 000 EUR

Das sind 2,1 % der Restgewinnverteilungsbasis von 96 000 EUR.

Eine Gewinnbeteiligung des Sohnes (neben den Mieteinnahmen) erscheint angemessen i. H. v. 2,1 %.

Ohne die Zurverfügungstellung des Grundstücks hätte sein steuerlich zulässiger Gewinnanteil lediglich betragen:

 
15 % von 10 000 EUR = 1 500 EUR
1 500 EUR bezogen auf 100 000 EUR = 1,5 %
a) Angemessenheit der Gewinnverteilung bei stiller Gesellschaft zwischen Familienangehörigen

Der Gewerbetreibende A beteiligt seine minderjährige Tochter F an seinem als Einzelunternehmen geführten Betrieb schenkweise als stille Gesellschafterin. A schließt zu diesem Zweck am 01. 12. 01 mit F, vertreten durch deren Mutter, welche die geschiedene Ehefrau des A ist, mit Wir...

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