Werden von der Kapitalgesellschaft eigene Anteile gehalten (zur Bilanzierung s. E 2.1.5.4.2 sowie BMF vom 27. 11. 2013 BStBl I 2013, 1615 und § 272 Abs. 1a und 1b HGB), ist bei der Entscheidung, ob ein Steuerpflichtiger i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG beteiligt ist, von dem um die eigenen Anteile der Kapitalgesellschaft verminderten Nennkapital auszugehen (BFH vom 24. 09. 1970 BStBl II 1971, 89).

 
Praxis-Beispiel

Die XY-GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 100 000 EUR. Die GmbH hält eigene Anteile im Betrag von 20 000 EUR. G hält einen Anteil von nominal 900 EUR. In 2019 veräußert er seinen Anteil.

LÖSUNG G ist nur zu 0,9 % (900 EUR : 100 000 EUR) an der XY-GmbH beteiligt. Für Zwecke des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist jedoch das gezeichnete Kapital um die eigenen Anteile zu vermindern; somit ist von einem gezeichneten Kapital von 80 000 EUR auszugehen. Bezogen auf 80 000 EUR hält G aber 1,125 % der Anteile. Die Veräußerung fällt unter § 17 EStG.

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