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Teil I  Die Besteuerung der Dividenden / 2.9 Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Prof. Dr. Uwe Grobshäuser
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Die ausschüttende Kapitalgesellschaft hat nach §§ 43 Abs. 1 Nr. 1, 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG eine Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % zzgl. 5,5 % SolZ einzubehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzuführen. Mit Abführung der Kapitalertragsteuer gilt die Abgeltungsteuer als geleistet (§ 43 Abs. 5 EStG). Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer sind grundsätzlich differenziert zu betrachten, auch wenn sie betragsmäßig i. d. R. identisch sind. Soweit eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto erfolgt (§ 27 KStG), fallen weder Kapitalertragsteuer noch SolZ an (es handelt sich insoweit nicht um Kapitalerträge).

Im Falle einer Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer (§ 43a Abs. 1 Satz 2 EStG). Mit dieser Regelung wird die Abziehbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG pauschal berücksichtigt. Ein Abzug der pauschal abgeführten Kirchensteuer als Sonderausgabe ist insoweit ausgeschlossen. Die Formel für die Berechnung findet sich in § 32d Abs. 1 Sätze 4 und 5 EStG.

 
Praxis-Beispiel

Die Dividende beträgt 10 000 EUR (der Sparerpauschbetrag ist außer Betracht zu lassen); der Kirchensteuersatz ist mit 8 % anzusetzen.

LÖSUNG Nach der Formel e/ (4 + k), wobei k den Kirchensteuersatz darstellt, ergibt sich folgende Kapitalertragsteuer: 10 000 EUR/(4 + 0,08) = 2 451 EUR. Die abzuführende Kirchensteuer beträgt (2 451 EUR × 8 % =) 197 EUR und der SolZ (2 451 EUR × 5,5 % =) 135 EUR.

Die Gesamtsteuerbelastung beläuft sich damit auf (2 451 EUR + 197 EUR + 135 EUR =) 2 783 EUR (oder 27,83 %).

Ab VZ 2015 muss von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft die Kirchensteuerpflicht der Gesellschafter über das Bundesamt für Steuern zwingend abgefragt und bei der Ausschüttung berücksichtigt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Bilanzierung HGB/EStG Kommentare Online enthalten. Sie wollen mehr?

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