Schuldenfreiheit erlaubt kostenloses Parken und niedrige Grundsteuer
Jürgen Kessing lobte zunächst die Arbeit Vöhringers, da er die Planung der Städtefusion vorantreibt, obwohl „weder der emotionale noch der finanzielle Druck so groß ist, dass die Fusion notwendig wird.“
Die Stadt Bietigheim-Bissingen ist ein Städtezusammenschluss, daher besteht eine durch den Zusammenbau begründete ähnliche örtliche Situation. Kessing bestätigt, dass die Verwaltungsleistungen nach einer Städtefusion für die Bürger günstiger werden. Allerdings warnt er, dass eine kreisfreie Stadt die Soziallasten zu tragen hat, diese haben sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Dies ist ein wichtiger Punkt, da den Kommunen die Kreditaufnahme für Personalausgaben gesetzlich untersagt ist, sie sind nur für investive Maßnahmen erlaubt.
Da in Bietigheim-Bissingen sehr nachhaltig gearbeitet wird, ist die Stadt schuldenfrei. Ein volatiles Umfeld macht deshalb einen weit weniger bedrohlichen Eindruck auf sie. Die Einführung der Kennzahl „Rücklagen je Einwohner“ spiegelt die gute wirtschaftliche Situation wider.
Diese vorteilhafte finanzielle Lage gibt die Stadt weiter: Die Grundsteuer kostet im Vergleich zu Stuttgart weniger als die Hälfte und selbst in der Innenstadt ist das kostenlose Parken möglich. Trotzdem wird „um nachhaltig zu wirtschaften auf viele Dinge verzichtet“, da „die nächste Krise vor der Haustüre steht“, denn „nach der Krise ist vor der Krise“. Bei einem erhöhten finanziellen Druck schließt Kessing daher eine Steuererhöhung nicht aus.
„Mehr Transparenz im Haushaltssystem bis 2020“
2009 wurde vom Landtag Baden-Württemberg ein Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen, das die Rechtsgrundlage für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist. Die Kommunen sollen bis 2020 auf das NKHR umstellen, die Stadt Bietigheim-Bissingen will daher in ihrem Haushaltssystem „die Transparenz und die kaufmännische Klarheit erhöhen.“
Das bisherige Geldverbrauchskonzept wird durch ein Ressourcenverbrauchskonzept ersetzt. Der Ressourcenverbrauch soll periodengerecht abgegrenzt und durch Vorgabe von Zielen und Messgrößen von der Outputseite her gesteuert werden. Der Produktivstart soll am 1.1.2015 erfolgen.