Ein Herkunftsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
1. |
eine einmalige Kennnummer, |
2. |
das Datum der Ausstellung und den ausstellenden Staat, |
3. |
die zur Stromerzeugung eingesetzten Energien nach Art und wesentlichen Bestandteilen, |
4. |
den Beginn und das Ende der Erzeugung des Stroms, für den der Herkunftsnachweis ausgestellt wird, |
5. |
den Standort, den Typ, die installierte Leistung und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, in der der Strom erzeugt wurde, sowie |
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