Leitsatz

Leistet ein Mitunternehmererbe aufgrund erbrechtlicher Verpflichtung im Falle einer qualifizierten Nachfolgeklausel an die Miterben Ausgleichszahlungen, weil der Wert des übernommenen Mitunternehmeranteils über der quotalen Beteiligung am Nachlass liegt, so dass die Abfindung dem Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung dient, entstehen Anschaffungskosten (entgegen BFH-Urteil vom 29.10.1991, VIII R 51/84, BStBl II 1992, S. 512 = INF 1992, S. 231).

 

Link zur Entscheidung

FG Saarland, Urteil vom 17.3.2004, 1 K 24/00

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