Leitsatz
Der alleinvertretungsberechtigte Fremdgeschäftsführer einer KG kann mangels eines auf gemeinschaftliche Zweckverfolgung gerichteten Rechtsbindungswillens zwischen ihm und den Gesellschaftern auch dann nicht als Mitunternehmer im Rahmen einer Innengesellschaft angesehenwerden, wenn er die Gesellschafterrechte aus der hälftigen Beteiligung seiner Ehefrau kraft widerruflicher Vollmacht ausübt und aufgrund seiner faktischen Machtposition eine der Ertrags- und Liquiditätslage nicht angemessene Vergütung seiner Tätigkeit durchsetzen kann, deren teilweise Behandlung als Darlehen zur wirtschaftlichen Abhängigkeit der KG von ihm als Großgläubiger sowie zur Entwertung der Gesellschaftsanteile führt.
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