Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere:
1. |
die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), |
2. |
die Steuergefährdung (§ 379 AO), |
3. |
die Gefährdung der Abzugsteuern (§ 380 AO), |
4. |
der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen (§ 383 AO), |
5. |
die zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO (§ 383a AO), |
6. |
Ordnungswidrigkeiten nach §§ 26a und 26b Umsatzsteuergesetz und |
7. |
Ordnungswidrigkeiten nach §§ 50e Abs. 1, 50f und 96 Abs. 7 Einkommensteuergesetz. |
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