Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere:

 

1.

die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO),

 

2.

die Steuergefährdung (§ 379 AO),

 

3.

die Gefährdung der Abzugsteuern (§ 380 AO),

 

4.

der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen (§ 383 AO),

 

5.

die zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO (§ 383a AO),

 

6.

Ordnungswidrigkeiten nach §§ 26a und 26b Umsatzsteuergesetz und

 

7.

Ordnungswidrigkeiten nach §§ 50e Abs. 1, 50f und 96 Abs. 7 Einkommensteuergesetz.

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