Leitsatz

  1. Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Zweck zugrunde liegt, sind i. d.R. ausschließlich der betrieblichen (beruflichen) Sphäre zuzuordnen, selbst wenn die Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden.
  2. Reist ein nebenberuflich tätiger Fachbuchautor nach Sylt, um dort die Zweitauflage seines Fachbuches zu erstellen, die anschließend wirtschaftlich ausgewertet wird und zu steuerpflichtigen Einnahmen führt, und macht er diese Reise ohne seine Familie, so sind die Aufenthaltstage auf Sylt als "Arbeitstage" im Rahmen der selbständigen Tätigkeit zu werten.
  3. Der Umstand, dass die Insel Sylt ein bekannter Touristen- und Erholungsort ist, muss dem nicht entgegenstehen.
 

Link zur Entscheidung

Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.12.2002, 11 K 335/02

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