Beamte

Bei den ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamten, deren Arbeitgeber einen Versorgungszuschlag zahlt, ist der Vorwegabzug um 16 % des gesamten steuerpflichtigen Arbeitslohns einschließlich des vom Arbeitgeber an den Dienstherrn gezahlten Versorgungszuschlags zu kürzen (→BMF vom 15.7.1994 - BStBl I S. 528).

Entlassungsentschädigung

Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs sind, gehört auch eine vom Arbeitgeber gezahlte Entlassungsentschädigung, für die kein Arbeitgeberbeitrag zu leisten war (→BFH vom 16.10.2002 – BStBl 2003 II S. 343).

Gesellschafter-Geschäftsführer

Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Anstellungsvertrag ein Anspruch auf Ruhegehalt eingeräumt, dessen Art und Höhe erst später per Gesellschafterbeschluss bestimmt werden soll, ist der Vorwegabzug nicht zu kürzen, wenn die GmbH keine Aufwendungen zur Sicherstellung der künftigen Altersversorgung tätigt (→BFH vom 14.6.2000 – BStBl 2001 II S. 28).

Pflichtversicherte

Der Vorwegabzug wird nicht gekürzt bei Personen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Angestelltenversicherungsgesetz bzw. nach § 4 SGB VI auf Antrag pflichtversichert sind (→BFH vom 19.5.1999 – BStBl 2001 II S. 64).

Zukunftssicherungsleistungen

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?