Leitsatz

Ist im Fall einer "Schachtelbeteiligung" an einer anderen inländischen, nicht steuerbefreiten Kapitalgesellschaft die von dieser Schachtelgesellschaft erhaltene Dividendenausschüttung nach § 8b Abs. 1 KStG bei der beteiligten Kapitalgesellschaft steuerfrei, so unterliegt der Hinzurechnungsbetrag bei der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung infolge des pauschalierten Betriebsausgaben-Abzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG gewerbesteuerlich der für Schachtelbeteiligungen geltenden Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 2a GewStG. Das gilt jedenfalls dann, wenn in unmittelbarem Zusammenhang mit der steuerfreien Dividende tatsächlich keine Betriebsausgaben angefallen sind.

 

Link zur Entscheidung

FG München, Urteil vom 29.6.2006, 6 K 4418/05

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?