(1-4)
50-Euro-Freigrenze
Durchschnittswerte der von Luftfahrtsunternehmen gewährten Flüge
→ gleichlautende Ländererlasse vom xx.xx.2003 (BStBl I S. xxxx)
Geltung der Sachbezugswerte
- Die Sachbezugswerte nach der Sachbezugsverordnung gelten nach § 8 Abs. 2 Satz 7 EStG auch für Arbeitnehmer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
- Die Sachbezugswerte gelten nicht, wenn die vorgesehenen Sachbezüge durch Barvergütungen abgegolten werden; in diesen Fällen sind grundsätzlich die Barvergütungen zu versteuern (→ BFH vom 16.3.1962 - BStBl III S. 284).
Sachbezugswerte im Bereich der Seeschifffahrt und Fischerei
→ Gleichlautende Erlasse der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die im BStBl I veröffentlicht werden.
Üblicher Endpreis
Maßgebend ist allein der übliche Endpreis für die konkrete Ware oder Dienstleistung. Dies gilt auch, wenn funktionsgleiche und qualitativ gleichwertige Waren anderer Hersteller billiger sind (→ BFH vom 30.5.2001 - BStBl 2002 II S. 230).
Warengutscheine
Beispiel 1
Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer folgenden Gutschein: "50 Liter Diesel im Wert von höchstens 50 EUR", der bei einer bestimmten Tankstelle einzulösen ist. Der Arbeitgeber hat ermittelt, dass bei Hingabe des Gutscheins der Liter Diesel 0,859 EUR kostete.
Da ein Höchstbetrag angegeben ist, liegt kein Sachbezug vor; die 50-Euro-Freigrenze ist nicht anwendbar. Der Wert des Gutscheins in Höhe von 42,95 EUR ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Beispiel 2
Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer folgenden Gutschein: "50 Liter Diesel", der bei einer bestimmten Tankstelle einzulösen ist. Der Arbeitgeber hat ermittelt, dass bei Hingabe des Gutscheins der Liter Diesel 0,859 EUR kostete.
Da die Ware konkret bezeichnet und kein Höchstbetrag angegeben ist, liegt ein Sachbezug vor; die 50-Euro-Freigrenze ist anwendbar. Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Sachbezüge i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG im Monat gewährt werden, ist der Vorteil in Höhe von 41,23 EUR (96 % von 42,95 EUR;→R 31 Abs. 2 Satz 9) deshalb steuerfrei.
- Zum Zuflusszeitpunkt bei Warengutscheinen →R 104a Abs. 3
Zukunftssicherungsleistungen
- Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse sind als Barlohn zu qualifizieren, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungskasse keine vertraglichen Beziehungen bestehen; die 50-Euro-Freigrenze findet keine Anwendung (→BFH vom 26.11.2002 – BStBl 2003 II S. 331).
- Auf Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers i. S. des § 40b EStG findet die 50-Euro-Freigrenze keine Anwendung (→BFH vom 26.11.2002 – BStBl 2003 II S. 492); →R 31 Abs. 3 Satz 2.
(5-6)
Erholungsheim
Wird ein Arbeitnehmer in einem Erholungsheim des Arbeitgebers oder auf Kosten des Arbeitgebers zur Erholung in einem anderen Beherbergungsbetrieb untergebracht oder verpflegt, so ist die Leistung mit dem entsprechenden Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten; dabei können jedoch Preisabschläge in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer z.B. nach der Hausordnung Bedingungen unterworfen wird, die für Hotels und Pensionen allgemein nicht gelten (→ BFH vom 18.3.1960 - BStBl III S. 237).
Persönliche Bedürfnisse des Arbeitnehmers
Persönliche Bedürfnisse des Arbeitnehmers, z.B. hinsichtlich der Größe der Wohnung, sind bei der Höhe des Mietwerts nicht zu berücksichtigen (→ BFH vom 8.3.1968 - BStBl II S. 435 und vom 2.10.1968 - BStBl 1969 II S. 73).
Steuerfreie Mietvorteile
→R 23a
(7)
Begriff der Mahlzeit
Zu den Mahlzeiten gehören alle Speisen und Lebensmittel, die üblicherweise der Ernährung dienen, einschließlich der dazu üblichen Getränke (→ BFH vom 21.3.1975 - BStBl II S. 486 und vom 7.11.1975 - BStBl 1976 II S. 50).
Essenmarken
Beispiele zu R 31 Abs. 7 Nr. 4 Buchst. b
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer erhält eine Essenmarke mit einem Wert von 1 EUR. Die Mahlzeit kostet 2 EUR.
Preis der Mahlzeit |
2,00 EUR |
./. Wert der Essenmarke |
1,00 EUR |
Zahlung des Arbeitnehmers |
1,00 EUR |
Sachbezugswert der Mahlzeit (2002) |
2,51 EUR |
./. Zahlung des Arbeitnehmers |
1,00 EUR |
Verbleibender Wert |
1,51 EUR |
Anzusetzen ist der niedrigere Wert der Essenmarke |
1,00 EUR |
Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer erhält eine Essenmarke mit einem Wert von 3 EUR. Die Mahlzeit kostet 3 EUR.
Preis der Mahlzeit |
3,00 EUR |
./. Wert der Essenmarke |
3,00 EUR |
Zahlung des Arbeitnehmers |
0,00 EUR |
Sachbezug... |