Leitsatz

  1. Die dem Landwirtssohn überlassene Landarbeiterwohnung ist notwendiges Betriebsvermögen. Eine etwaige verbilligte oder unentgeltliche Überlassung steht dem nicht entgegen.
  2. Der Umstand, dass die Gestellung der Wohnung nicht als Sachbezug dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird, führt nicht zu einer Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen.
 

Link zur Entscheidung

Niedersächsisches FG, Urteil vom 29.08.2002, 12 K 732/96

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