Leitsatz
- Die dem Landwirtssohn überlassene Landarbeiterwohnung ist notwendiges Betriebsvermögen. Eine etwaige verbilligte oder unentgeltliche Überlassung steht dem nicht entgegen.
- Der Umstand, dass die Gestellung der Wohnung nicht als Sachbezug dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird, führt nicht zu einer Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen.
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