Mit Ausnahme von Geschäften, die unter anerkannte Netting-Rahmenvereinbarungen fallen und für die die Bestimmungen der Nummern 5 bis 23 gelten, wird der volatilitätsangepasste Wert der zu berücksichtigenden Sicherheit generell nach folgender Formel berechnet: CVA = C × (1 - HC - HFX) Der volatilitätsangepasste Wert der zu berücksichtigenden Forderung wird nach folgender Formel berechnet: EVA = E × (1+HE), bei OTC-Derivaten: EVA = E. Der vollständig angepasste Forderungswert, der sowohl der Volatilität als auch den risikomindernden Effekten der Sicherheit Rechnung trägt, wird wie folgt berechnet: E* = max{0, [EVA - CVAM]} Dabei ist; E der Forderungswert, der nach den Artikeln 78 bis 83 oder den Artikeln 84 bis 89 als angemessen betrachtet würde, wäre die Forderung unbesichert. Zu diesem Zweck müssen Kreditinstitute, die die risikogewichteten Forderungsbeträge nach den Artikeln 78 bis 83 berechnen, für den Forderungswert von in Anhang II aufgeführten außerbilanziellen Posten anstelle der in Artikel 78 Absatz 1 genannten jeweiligen prozentualen Anteile 100 % des Werts ansetzen; ebenso müssen Kreditinstitute, die die risikogewichteten Forderungsbeträge gemäß den Artikeln 84 bis 89 berechnen, bei der Berechnung des Forderungswerts der in Anhang VII Teil 3 Nummern 9 bis 11 aufgeführten Posten anstelle der in diesen Nummern genannten Umrechnungsfaktoren oder Prozentsätze einen Umrechnungsfaktor von 100 % zugrunde legen. EVA der volatilitätsangepasste Forderungsbetrag; CVA der volatilitätsangepasste Wert der Sicherheit; CVAM gleich CVA plus weiterer Anpassungen für etwaige Laufzeiteninkongruenzen gemäß Teil 4; HE die nach den Nummern 34 bis 59 berechnete, der Forderung (E) angemessene Volatilitätsanpassung; HC die nach den Nummern 34 bis 59 berechnete, der Sicherheit angemessene Volatilitätsanpassung; HFX die nach den Nummern 34 bis 59 berechnete, der Währungsinkongruenz angemessene Volatilitätsanpassung; E* der vollständig angepasste Forderungswert, der der Volatilität und den risikomindernden Effekten der Sicherheit Rechnung trägt. |