31.

Die Kreditinstitute dokumentieren die Gestaltung und die operationellen Einzelheiten ihrer Ratingsysteme. Die Dokumentation belegt, dass die in diesem Teil niedergelegten Mindestanforderungen erfüllt werden, und gibt unter anderem Aufschluss über die Portfoliodifferenzierung, die Ratingkriterien, die Verantwortlichkeiten der für das Rating von Schuldnern und Forderungen zuständigen Stellen, die Intervalle für die Aktualisierung der Rating-Zuordnungen und die Überwachung des Ratingprozesses durch das Management.

 

32.

Das Kreditinstitut dokumentiert die Gründe für die Wahl seiner Ratingkriterien und belegt sie durch Analysen. Das Kreditinstitut dokumentiert alle größeren Veränderungen des Risikoratingprozesses; aus dieser Dokumentation gehen die seit der letzten Überprüfung durch die zuständigen Behörden vorgenommenen Änderungen am Risikoratingprozess eindeutig hervor. Die Organisation der Ratingzuordnung einschließlich des Zuordnungsverfahrens und der internen Überwachungsstrukturen wird ebenfalls dokumentiert.

 

33.

Die Kreditinstitute dokumentieren die intern verwendeten Ausfall- und Verlustdefinitionen und weisen nach, dass sie mit den in dieser Richtlinie niedergelegten Definitionen übereinstimmen.

 

34.

Setzt ein Kreditinstitut im Rahmen des Ratingprozesses statistische Modelle ein, so dokumentiert es deren Methodik. Diese Dokumentation umfasst:

 

a)

eine detaillierte Beschreibung der Theorie, der Annahmen und/oder der mathematischen und empirischen Basis für die Zuordnung von Schätzwerten zu Ratingklassen, zu einzelnen Schuldnern, Krediten oder Pools sowie der Datenquelle(n), die für die Schätzung des Modells herangezogen werden;

 

b)

einen strengen statistischen Prozess (einschließlich Out-of-Time- und Out-of-Sample-Tests) für die Validierung des Modells und

 

c)

Hinweise auf sämtliche Umstände, unter denen das Modell nicht effizient arbeitet.

 

35.

Der Einsatz eines von einem Dritten erworbenen Modells, das auf proprietärer Technologie aufbaut, befreit das Kreditinstitut nicht von der Pflicht zur Erstellung der Dokumentation und zur Erfüllung der anderen Anforderungen an Ratingsysteme. Es ist Aufgabe des Kreditinstituts, die zuständigen Behörden davon zu überzeugen, dass es die Anforderungen erfüllt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?