18.

Um als Sicherheit anerkannt zu werden, muss eine Garantie auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

a)

Nach dem die Garantie auslösenden Ausfall und/oder Zahlungsversäumnis ders Gegenpartei hat das kreditgebende Kreditinstitut das Recht, den Garantiegeber zeitnah für alle Zahlungen in Anspruch zu nehmen, die im Rahmen der von ihm abgesicherten Forderung ausstehen. Die Zahlung des Garantiegebers darf nicht unter dem Vorbehalt stehen, dass das kreditgebende Kreditinstitut den geschuldeten Betrag zunächst beim Schuldner einfordern muss;

Im Falle von Absicherungen ohne Sicherheitsleistung zur Besicherung von Hypothekendarlehen auf Wohnimmobilien müssen die Anforderungen nach Nummer 14 Buchstabe c Ziffer iii und Nummer 17 Buchstabe a Unterabsatz 1 lediglich innerhalb von 24 Monaten erfüllt werden;

 

b)

Die Garantie ist eine ausdrücklich dokumentierte, vom Garantiegeber eingegangene Verpflichtung, und

 

c)

Vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes umfasst die Garantie alle Arten von Zahlungen, die der Schuldner im Rahmen der Forderung zu leisten hat. Sind bestimmte Zahlungsarten von der Garantie ausgenommen, so ist der anerkannte Garantiebetrag entsprechend herabzusetzen.

 

19.

Bei Garantien, die im Rahmen von für diesen Zweck von den zuständigen Behörden anerkannten Bürgschaftsprogrammen oder den unter Nummer 16 genannten Stellen bereitgestellt werden, oder für die eine Rückbürgschaft Letzterer vorliegt, werden die unter Nummer 18 Buchstabe a genannten Anforderungen unter einer der folgenden Bedingungen als erfüllt betrachtet:

 

a)

Das kreditgebende Kreditinstitut hat das Recht, vom Garantiegeber zeitnah eine vorläufige Zahlung proportional zur Deckung durch die Garantie zu erwirken, deren Höhe durch eine solide Schätzung der wirtschaftlichen Verluste, die dem kreditgebenden Kreditinstitut entstehen dürften, ermittelt wird, wozu auch die Verluste zählen, die durch die Einstellung von Zins- und sonstigen Zahlungen, zu denen der Kreditnehmer verpflichtet ist, verursacht werden, oder

 

b)

das Kreditinstitut kann nachweisen, dass die Garantie vor Verlusten schützt, auch vor solchen, die durch die Einstellung von Zinszahlungen und sonstigen Zahlungen, zu denen der Kreditnehmer verpflichtet ist, verursacht werden, und dass dies eine solche Behandlung rechtfertigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?