110.

Die Kreditinstitute verfügen über robuste Systeme für die Validierung der Genauigkeit und Konsistenz der Ratingsysteme, der Ratingverfahren und der Schätzung aller einschlägigen Risikoparameter. Die Kreditinstitute weisen gegenüber ihren zuständigen Behörden nach, dass der interne Validierungsprozess ihnen die Möglichkeit gibt, die Leistungsfähigkeit der internen Rating- und Risikoschätzsysteme konsistent und aussagekräftig zu beurteilen.

 

111.

Die Kreditinstitute vergleichen die tatsächlichen Ausfallquoten der einzelnen Klassen regelmäßig mit den entsprechenden PD-Schätzungen; liegen die tatsächlichen Ausfallquoten außerhalb der für die betreffende Klasse angesetzten Schätzbandbreite, so analysieren die Kreditinstitute die Gründe für die Abweichung im Einzelnen. Kreditinstitute, die eigene Schätzungen der LGD und/oder Umrechnungsfaktoren verwenden, führen eine entsprechende Analyse auch bei diesen Schätzungen durch. Die Vergleiche basieren auf historischen Zeitreihen, die möglichst weit zurückreichen. Das Kreditinstitut dokumentiert die bei diesen Vergleichen verwendeten Methoden und Daten. Diese Analyse und Dokumentation wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.

 

112.

Die Kreditinstitute machen auch Gebrauch von anderen quantitativen Validierungsinstrumenten sowie Vergleichen mit einschlägigen externen Datenquellen. Die Analyse stützt sich auf Daten, die auf das entsprechende Portfolio anwendbar sind, regelmäßig aktualisiert werden und einen maßgeblichen Beobachtungszeitraum abdecken. Zur internen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des eigenen Ratingsystems wird ein möglichst langer Zeitraum herangezogen.

 

113.

Die für die quantitative Validierung verwendeten Methoden und Daten werden im Zeitablauf konsistent genutzt. Änderungen der Schätz- und Validierungsmethoden und daten (sowohl der Datenquellen als auch der herangezogenen Zeiträume) werden dokumentiert.

 

114.

Die Kreditinstitute verfügen über solide interne Standards für den Fall, dass die Abweichungen der realisierten PD, LGD, Umrechnungsfaktoren, sowie bei Verwendung von EL der Gesamtverluste von den erwarteten Werten so signifikant werden, dass die Validität der Schätzungen in Frage gestellt wird. Diese Standards berücksichtigen Konjunkturzyklen und ähnliche systematische Schwankungen der Ausfallwerte. Liegen die realisierten kontinuierlich über den erwarteten Werten, so setzen die Kreditinstitute ihre Schätzungen entsprechend herauf, um den Ausfall- und Verlusterfahrungswerten Rechnung zu tragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?