131.

Die interne Revision oder eine andere vergleichbar unabhängige Revisionseinheit prüft mindestens einmal jährlich die Ratingsysteme des Kreditinstituts und deren Funktionsweise, einschließlich der Tätigkeit der Kreditabteilung und der Schätzung der PD, LGD, EL und Umrechnungsfaktoren. Die zu prüfenden Bereiche umfassen alle zu erfüllenden Mindestanforderungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?