Tabelle 5

(gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2)

Aufteilung der Beförderung
A B C D E F G
1 e-VD: AUFTEILUNG R

 

 

 

 

a Vorheriger ARC R

 

Anzugeben ist der ARC des aufzuteilenden e-VD.

Siehe Anhang II Codeliste 2.
an21
2 MITGLIEDSTAAT DER AUFTEILUNG R

 

 

 

 

a Code Mitgliedstaat R

 

Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Beförderung aufgeteilt wird, ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 3 anzugeben. a2
3 ANGABEN ZUR AUFTEILUNG DES e-VD R

 

Bei der Aufteilung wird das betreffende e-VD vollständig durch zwei oder mehrere neue e-VD ersetzt. 9x

 

a Bezugsnummer R

 

Anzugeben ist eine einmalige laufende Nummer, die der Versender dem e-VD zuordnet und anhand deren die Sendung in den Aufzeichnungen des Versenders identifizierbar ist. an..22

 

b Beförderungsdauer D "R", wenn sich die Beförderungsdauer infolge der Aufteilung ändert Anzugeben ist der normale Zeitaufwand für die Beförderung unter Berücksichtigung des Beförderungsmittels und der Entfernung in Stunden (H) oder Tagen (D), gefolgt von einer zweistelligen Zahl (Beispiele: H12 oder D04). Für "H" ist maximal die Zahl 24 anzugeben. Für "D" ist ein Wert kleiner als die möglichen Werte oder gleich den möglichen Werten für die maximale Beförderungsdauer entsprechend dem Code für die Beförderungsart gemäß Anhang II Codeliste 13 anzugeben. an3

 

c Änderung bei der Veranlassung der Beförderung D "R", wenn die für die Veranlassung der Beförderung verantwortliche Person infolge der Aufteilung wechselt Anhand einer der folgenden Kennziffern ist anzugeben, wer für die Veranlassung der ersten Beförderung verantwortlich ist: n1

 

 

 

 

 

1 = Versender

 

 

 

 

 

 

2 = Empfänger

 

 

 

 

 

 

3 = Eigentümer der Waren

 

 

 

 

 

 

4 = Sonstiger

 

3.1 GEÄNDERTER BESTIMMUNGSORT R

 

 

 

 

a Code Bestimmungsort R

 

Der Bestimmungsort der Beförderung ist anhand eines der folgenden Codes anzugeben: n1

 

 

 

 

 

1 = Steuerlager (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2008/118/EG)

 

 

 

 

 

 

2 = Registrierter Empfänger (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Richtlinie 2008/118/EG)

 

 

 

 

 

 

3 = Registrierter Empfänger im Einzelfall (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2008/118/EG)

 

 

 

 

 

 

4 = Direktlieferung (Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2008/118/EG)

 

 

 

 

 

 

6 = Ausfuhr (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii der Richtlinie 2008/118/EG)

 

 

 

 

 

 

8 = Bestimmungsort unbekannt (noch nicht endgültig feststehender Empfänger gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2008/118/EG)

 

3.2 NEUER EMPFÄNGER C "O", wenn der Code für den Bestimmungsort anders als 8 lautet

Angaben bei Code Bestimmungsort

1, 2, 3, 4 und 6: "R", wenn der Empfänger infolge der Aufteilung wechselt

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

 

 

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3 und 4 Angaben bei Code Bestimmungsort an..16

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 6 - 1, 2, 3 und 4: eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers oder des registrierten Empfängers

 

 

 

 

 

- Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 8 - 6: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vertreters des Versenders bei der Ausfuhrzollstelle

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

 

 

 

b Name R

 

 

an..182

 

c Straße R

 

 

an..65

 

d Hausnummer O

 

 

an..11

 

e Postleitzahl R

 

 

an..10

 

f Ort R

 

 

an..50

 

g NAD_LNG R

 

Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2

 

h EORI-Nummer C - "O" bei Code Bestimmungsort 6 Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Richtlinie 2008/118/EG. an..17

 

 

 

 

- Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4 und 8

 

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

 

3.3 ORT DER LIEFERUNG C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 und 4

 

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 2 und 3

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

 

 

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 Angaben bei Code Bestimmungsort an..16

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 2 und 3 - 1: eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Bestimmungssteuerlagers

 

 

 

 

 

 

 

- 2 und 3: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige Kennung

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

 

 

b Name C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2 und 3

 

an..182

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 4

 

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

 

 

c Straße C Für Feld 3.3c, 3.3e und 3.3f:

 

an..65

 

d Hausnummer O - "R" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 4

 

an..11

 

e Postleitzahl C - "O" bei Code Bestimmungsort 1

 

an..10

 

f Ort C (Siehe Code Bestimmungsort in Feld 3.1a)

 

an..50

 

g NAD_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhan...

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