Die Messungen und Berechnungen erfolgen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Fundstellen zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen.
Für die Prüfung vernetzter Geräte gelten die folgenden allgemeinen Bedingungen:
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Bei allen Arten von Haushaltskaffeemaschinen sind die Messungen nach Abschluss des letzten Brühzyklus oder gegebenenfalls nach Abschluss eines Entkalkungsvorgangs, eines Selbstreinigungsvorgangs oder eines vom Benutzer durchgeführten Vorgangs vorzunehmen, es sei denn, es wurde ein Alarm ausgelöst, der ein Eingreifen des Nutzers erfordert, um Schäden oder einen Unfall zu verhindern. |
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