Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Kontrollen im Rahmen der Marktaufsicht wenden die Behörden der Mitgliedstaaten die in diesem Anhang aufgeführten Prüfverfahren an. Die Marktaufsichtsbehörden informieren die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über die Prüfergebnisse.
Die Mitgliedstaaten verwenden zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messverfahren, die den anerkannten Regeln der Messtechnik entsprechen, einschließlich Verfahren gemäß Dokumenten, deren Fundstellen zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.
1. NACHPRÜFUNGSVERFAHREN FÜR LAMPEN, DIE KEINE LED-LAMPEN SIND, UND FÜR LED-LAMPEN, DIE IN DER LEUCHTE VOM ENDNUTZER AUSGETAUSCHT WERDEN KÖNNEN
Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen ein Los von mindestens 20 Lampen desselben Modells und desselben Herstellers, die soweit möglich zu gleichen Anteilen aus vier nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Quellen stammen, sofern in der Tabelle 9 nichts anderes festgelegt ist.
Es wird davon ausgegangen, dass das Modell die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, wenn
a) |
die geforderten und korrekten Produktinformationen den Lampen des Loses beigefügt sind, und |
b) |
in Bezug auf die Lampen des Loses festgestellt wurde, dass sie die Kompatibilitätsanforderungen in Anhang III Nummern 2.1 und 2.2 erfüllen, wofür dem Stand der Technik entsprechende Methoden und Kriterien für die Kompatibilitätsbewertung zu verwenden sind, einschließlich Verfahren gemäß Dokumenten, deren Fundstellen zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, und |
c) |
die Prüfung der in Tabelle 9 aufgeführten Parameter der Lampen des jeweiligen Loses ergibt, dass keiner der Parameter nicht eingehalten wird. |
Tabelle 9
Parameter |
Verfahren |
Lampenlebensdauerfaktor bei 6 000 Stunden (nur für LED-Lampen) |
Die Prüfung endet,
- wenn die geforderte Anzahl von Stunden erreicht ist oder
- wenn mehr als zwei Lampen ausfallen,
je nachdem, was zuerst eintritt. Erfüllung der Anforderungen: Maximal zwei von jeweils 20 Lampen des Prüfloses dürfen vor der geforderten Stundenzahl ausfallen. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall |
Die Prüfung endet, wenn die geforderte Zahl der Schaltzyklen erreicht ist oder wenn mehr als eine von jeweils 20 Lampen des Prüfloses das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat, je nachdem, was zuerst eintritt. Erfüllung der Anforderungen: Bei mindestens 19 von jeweils 20 Lampen des Loses ist kein Ausfall eingetreten, nachdem die geforderte Zahl der Schaltzyklen erreicht wurde. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Zündzeit |
Erfüllung der Anforderungen: Die durchschnittliche Zündzeit der Lampen des Prüfloses ist nicht länger als die geforderte Zündzeit zuzüglich 10 % und keine Lampe des Loses hat eine Zündzeit, die doppelt so lang wie die geforderte Zündzeit ist. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Anlaufzeit bis zur Erreichung von 60 % von Φ |
Erfüllung der Anforderungen: Die durchschnittliche Anlaufzeit der Lampen des Prüfloses ist nicht länger als die geforderte Anlaufzeit zuzüglich 10 % und keine Lampe des Loses hat eine Anlaufzeit, die über der mit 1,5 multiplizierten geforderten Anlaufzeit liegt. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Frühausfallrate |
Die Prüfung endet,
- wenn die geforderte Anzahl von Stunden erreicht ist oder
- wenn mehr als eine Lampe ausfällt, je nachdem, was zuerst eintritt.
Erfüllung der Anforderungen: Maximal eine von jeweils 20 Lampen des Prüfloses fällt vor der geforderten Stundenzahl aus. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Farbwiedergabe (Ra) |
Erfüllung der Anforderungen: Die durchschnittliche Farbwiedergabe (Ra) der Lampen des Prüfloses liegt nicht mehr als drei Punkte unter dem geforderten Wert und keine Lampe des Prüfloses hat einen Ra- Wert, der mehr als 3,9 Punkte unter dem geforderten Wert liegt. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Lichtstromerhalt am Ende der Lebensdauer und der Bemessungslebensdauer (nur für LED-Lampen) |
Für diese Zwecke bedeutet "Ende der Lebensdauer" den Zeitpunkt, zu dem voraussichtlich nur 50 % der Lampen noch funktionstüchtig sind oder zu dem der durchschnittliche Lichtstromerhalt des Loses voraussichtlich unter 70 % fällt, je nachdem, was voraussichtlich zuerst eintritt. Erfüllung der Anforderungen: Der Lichtstromerhalt am Ende der Lebensdauer und die Lebensdauerwerte, die sich aus der Extrapolation des Lampenlebensdauerfaktors und des durchschnittlichen Lichtstromerhalts der Lampen des Prüfloses bei 6 000 Stunden ergeben, sind nicht niedriger als der Lichtstromerhalt und die Bemessungslebensdauer, die in den Produktinformationen angegeben sind, abzüglich 10 %. Nichterfüllung: in allen anderen Fällen. |
Äquivalenzangaben für Retrofit-Lampen gemäß Anhang III Nummer 3.1.2 Buchstaben l und m |
Wenn nur die Äquivalenzangabe auf ihre Einhaltung der Anforderungen nachgeprüft wird, reicht es aus, 10 Lampen zu prüfen, die soweit möglich zu annähernd gleichen Anteilen aus vier nach dem Zufal... |