Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis IX dieser Verordnung:
1. Begriffsbestimmungen:
(1) " Spezifischer Energieverbrauch (SEV)" (in kWh/(m2 ⋅ a)) bezeichnet einen Koeffizienten, mit dem die für Lüftung verbrauchte Energie je m2 beheizter Bodenfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes ausgedrückt wird und der für WLA nach Anhang VIII berechnet wird;
(2) "Schallleistungspegel (LWA)" bezeichnet den vom Gehäuse abgegebenen, A-bewerteten Schallleistungspegel in Dezibel (dB) in Bezug auf die Schallleistung von einem Picowatt (1 pW), der bei dem Bezugsluftvolumenstrom durch die Luft übertragen wird;
(3) " Mehrstufenantrieb" bezeichnet einen Ventilatormotor, der mit mindestens drei festen Drehzahlen sowie der Drehzahl 0 ("aus") betrieben werden kann;
(4) "Drehzahlregelung" bezeichnet einen in den Motor und den Ventilator integrierten oder mit ihnen als ein System funktionierenden oder gesondert gelieferten elektronischen Leistungswandler, der die elektrische Energie, mit der ein Elektromotor gespeist wird, laufend anpasst, um den Luftvolumenstrom zu steuern;
(5) "Wärmerückgewinnungssystem (WRS)" bezeichnet den mit einem Wärmetauscher ausgestatteten Teil einer Zwei- Richtung-Lüftungsanlage, der dazu bestimmt ist, die in der (belasteten) Abluft enthaltene Wärme auf die (frische) Außenluft zu übertragen;
(6) "Temperaturänderungsgrad eines Wohnraum-WRS (ηt)" bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Zulufttemperaturanstieg und dem Fortlufttemperaturrückgang, jeweils in Bezug auf die Außentemperatur, gemessen bei trockenem Zustand des WRS und Normluftbedingungen, mit ausgeglichenem Massenstrom bei Bezugs-Luftvolumenstrom und einem Temperaturunterschied von 13 K zwischen innen und außen, ohne Korrektur der Wärmezunahme durch Ventilatormotoren;
(7) "innere Leckluftquote" bezeichnet bei Anlagen mit WRS den Teil der Abluft, der infolge einer Undichtigkeit zwischen dem Abluft- und Zuluftstrom im Gehäuse in der Zuluft enthalten ist, wenn die Anlage mit dem Bezugsluftvolumenstrom betrieben wird, gemessen an den Kanalanschlussstutzen; für WLA wird die Prüfung bei 100 Pa durchgeführt, für NWLA bei 250 Pa;
(8) "Übertragung" bezeichnet den Prozentsatz der Abluft, der der Zuluft durch einen regenerativen Wärmetauscher beigemischt wird, bezogen auf den Bezugs-Luftvolumenstrom;
(9) "äußere Leckluftquote" bezeichnet den Teil des Bezugsluftvolumenstroms, der bei einer Druckprüfung des Gehäuses einer Anlage aus diesem entweicht oder aus der Umgebungsluft in es eindringt; die Prüfung wird für WLA bei 250 Pa und für NWLA bei 400 Pa, jeweils bei Unterdruck und Überdruck, durchgeführt;
(10) "Mischen" bezeichnet die unmittelbare Rückführung oder den Kurzschluss von Luftströmen sowohl an den inneren als auch an den äußeren Ein-/Auslässen sowohl innen als auch außen, so dass sie nicht zur tatsächlichen Lüftung des umbauten Raums beitragen, wenn die Anlage mit dem Bezugsluftvolumenstrom betrieben wird;
(11) "Mischquote" bezeichnet den Teil des Abluftstroms als Anteil des gesamten Bezugsluftvolumenstrom, der sowohl an den inneren als auch an den äußeren Ein-/Auslässen ausgetauscht wird und der nicht zur tatsächlichen Lüftung eines umbauten Raums beiträgt, wenn die Anlage mit dem Bezugsluftvolumenstrom betrieben wird (gemessen in 1 m Abstand vom innen gelegenen Zuluftkanal) abzüglich der inneren Leckluftquote;
(12) "effektive Eingangsleistung" (in W) bezeichnet die elektrische Eingangsleistung (in W) bei dem Bezugs-Luftvolumenstrom und der entsprechenden Gesamt-Außendruckdifferenz und umfasst den Strombedarf von Gebläsen, Steuerungen (einschließlich Fernsteuerungen) und der Wärmepumpe (falls Teil der Anlage);
(13) "spezifische Eingangsleistung (SEL)" (in W/(m3/h)) bezeichnet das Verhältnis von effektiver Eingangsleistung (in W) und Bezugs-Luftvolumenstrom (in m3/h);
(14) "Druck-Volumenstrom-Diagramm" bezeichnet einen Satz von Kurven für den Luftvolumenstrom (waagerechte Achse) und die Druckdifferenz einer Ein-Richtung-WLA oder der Zuluftseite einer Zwei-Richtung-WLA, dabei repräsentiert jede Kurve eine Ventilatordrehzahl mit mindestens acht im gleichen Abstand voneinander befindlichen Prüfpunkten und die Zahl der Kurven richtet sich nach der Anzahl der verfügbaren festen Drehzahlen (eine, zwei oder drei) oder umfasst bei stufenlos regelbaren Ventilatoren für SEL-Prüfungen wenigstens eine Mindest- und eine Höchstkurve sowie eine geeignete Zwischenkurve nahe der Bezugsluftvolumenstrom und der Druckdifferenz;
(15) "Bezugs-Luftvolumenstrom" (in m3/h) bezeichnet die Abszisse eines Punktes auf einer Kurve im Druck-Volumenstrom-Diagramm, der bei mindestens 70 % des höchsten Luftvolumenstromes und 50 Pa für Anlagen mit Kanalanschlussstutzen und einem Mindestdruck für Anlagen ohne Kanalanschlussstutzen auf einem Bezugspunkt oder diesem am nächsten liegt. Bei Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen bezieht sich der Bezugsluftvolumenstrom auf den Zuluftauslass;
(16) "Steuerungsfaktor (STRG)" bezeichnet einen Korrekturfaktor für die Berechnung des SEV in A...