Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder -ermäßigung erfüllt sind, ist im Hauptvordruck eine entsprechende Angabe darüber zu machen und die Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (GW4) beizufügen. Wird eine Vergünstigung wegen überwiegender Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken beantragt, ist keine Eintragung im Hauptvordruck erforderlich, sondern auf der Anlage Grundstück (GW2) ist in Zeile 6 bei "Angaben zur Grundstücksnutzung" anzugeben, dass das Grundstück bebaut ist und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge