Änderungen an IAS 28 in EU-Recht übernommen

Bereits am 12.10.2017 hatte das International Accounting Standards Board (IASB) die Änderung Long-term Interests in Associates and Joint Ventures (Amendments to IAS 28) veröffentlicht.
IAS 28: Scope wird klar gestellt
Bis zu dieser Änderung waren Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach IAS 28 abgebildet werden, aus dem Anwendungsbereich von IFRS 9 ausgenommen (scope-out). Gemäß Anfragen beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) war jedoch unklar, ob dieser scope-out lediglich auf die direkte Beteiligung am (Eigen-)Kapital an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures anzuwenden ist, für die die equity-Methode angewendet wird, oder auch eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Beteiligung, die als Teil der Nettoinvestition einzustufen ist. Fraglich war insbesondere, ob für Darlehen gegenüber einem nach der equity-Methode bilanzierten Investment zusätzlich zu einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 auch eine Risikovorsorge in Höhe des expected credit loss nach IFRS 9 zu bilden ist?
Im Rahmen eines sog. narrow-scope amendment wurde geklärt, nach welchem Standard (IAS 28/IFRS 9) die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die wirtschaftlich als Nettoinvestition in ein assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen anzusehen sind, zu erfolgen hat, sofern diese nicht nach der equity-Methode dargestellt werden. Diese sind nach IFRS 9, inkl. der impairment-Vorschriften abzubilden (IAS 28.14A). Der scope-out gilt somit nur noch für Beteiligungen, die gem. IAS 28 nach der equity-Methode bilanziert werden. Ein Verweis in IAS 28.41 auf IFRS 9 wird dafür gestrichen.
Die Änderung wurde mit der Verordnung (EU) 2019/237 der Kommission v. 8.2.2019 im Amtsblatt v. 11.2.2019 veröffentlicht.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Änderungen sind retrospektiv anzuwenden, aber es werden Übergangserleichterungen gewährt.
Praxis-Tipp: Betroffene Unternehmen sollten Bilanzierungsmethode klären
Die Änderungen an IAS 28 schaffen Klarheit in der Anwendung. Betroffene Unternehmen sollten daher klären, welche Bilanzierungsmethode auf Beteiligungen nach IAS 28 gewählt wird, um im Einklang mit der Änderung zu bilanzieren.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
7.324
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
2.8171
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.780
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.543
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.468
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.4092
-
Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen veröffentlicht
2.190
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.041
-
Omnibus-Verordnungen: EU gibt Fahrplan bekannt
1.969
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
1.724
-
Auch bei Alterszusagen, die in Fonds investieren, ist eine Rückstellung zu bilden
13.03.2025
-
Was bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein eines Gesellschafters gilt
11.03.2025
-
Praxis-Hinweis für Aufsichtsräte der Regierungskommission DCGK
06.03.2025
-
Verschärfungen im Verbraucherrecht – Nachhaltigkeitsberichte durch die Hintertür?
04.03.2025
-
Wechsel der Gewinnermittlungsart
03.03.2025
-
Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen veröffentlicht
27.02.2025
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
27.02.2025
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
24.02.2025
-
DRSC und IDW nehmen Stellung zum IASB Entwurf Bilanzierung nach der Equity-Methode
20.02.2025
-
Omnibus-Verordnungen: EU gibt Fahrplan bekannt
19.02.2025