Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Im Juni 2015 leitete die EU-Kommission eine umfangreiche Folgenabschätzung zur etwaigen Einführung öffentlicher Berichterstattungspflichten betreffend die Zahlung von Ertragsteuern für multinationale Unternehmen in die Wege, die in der EU tätig sind. Der durch die EU-Kommission am 12. April 2016 veröffentlichte Richtlinienvorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen steht in engem Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit, über die die EU‑Mitgliedstaaten bereits im März 2016 eine politische Einigung erzielt hatten.
Ziel: Bekämpfung von Steuervermeidung
Ziel der vorgeschlagenen Ergänzung ist eine Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen in Europa sowie eine Erhöhung der öffentlichen Transparenz bei der Zahlung von Ertragsteuern. Insbesondere sollen Ertragsteuer der Unternehmen mit dem Ort ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in Einklang gebracht werden.
Anwendungsbereich: Multinationale Unternehmensgruppen
Der Anwendungsbereich bezieht sich auf multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. EUR. Bei multinationalen Nicht-EU-Mutterunternehmen betrifft der Anwendungsbereich deren mittlere und große Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen innerhalb der EU, außer die Mutter veröffentlicht den Ertragsteuerbericht der Gruppe und gibt an, welches Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassung in der EU für die Veröffentlichung im Namen des Mutterunternehmen verantwortlich ist. In der EU niedergelassene Bankengruppen sind befreit, sofern der Bericht nach Art. 89 der Richtlinie 2013/36/EU auch die Tätigkeiten des obersten EU-Mutterunternehmens und all seiner verbundenen Unternehmen beinhaltet.
Veränderte Richtlinie 2013/34/EU: Jährlicher Bericht
Der Vorschlag soll die Richtlinie 2013/34/EU dahingehend ändern, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem diese neben einer Beschreibung der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern offen legen.
Es hat ein getrennter Ausweis der Informationen für jeden Mitgliedstaat und für jedes Steuergebiet (sofern in der gemeinsamen EU-Liste aufgeführt) sowie für andere Steuergebiete auf aggregierter Basis zu erfolgen.
Diese Angaben sind in einer EU-Amtssprache fünf Jahre lang auf einer Webseite zur Verfügung zu stellen.
Der Richtlinienvorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vorgelegt. Nach der Verabschiedung ist die Richtlinie von allen EU‑Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Praxis-Tipp: Frühzeitig mit den Inhalten auseinandersetzen
Der Richtlinienvorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vorgelegt. Die EU-Kommission erwartet eine zügige Verabschiedung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Betroffene Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Inhalten auseinandersetzen. Ist das Verfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen, bleibt national kein Handlungsspielraum mehr.
Quelle: |
Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Europäische Kommission will Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter machen |
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