ESMA veröffentlicht Mitteilung mit Leitlinien zur erstmaligen Anwendung von IFRS 9
Praxis-Hinweis: Rechtzeitig IFRS 9-Konformität und Auswirkungen prüfen
Die aktuelle Mitteilung von ESMA unterstreicht nochmals, dass IFRS 9 auf EU-Ebene einen signifikanten Stellenwert hat. Auch für die meisten Produktionsunternehmen mit hohem Anteil an Finanzinstrumenten im Portfolio sind die Regelungen/Anforderungen für Kreditinstitute daher von Relevanz. Insofern ist eine Überprüfung des Finanzinstrumente-Portfolios auf IFRS 9-Konformität zu empfehlen, ebenso wie die Erhebung von Auswirkungsanalysen (nicht nur) für Offenlegungszwecke.
Übernahme von IFRS 9 in EU-Recht steht kurz bevor
Als Resultat der Finanzmarktkrise ist IFRS 9 betreffend der (verbesserten) Bilanzierung von Finanzinstrumenten seitens des IASB veröffentlicht worden. Nachdem auch das Zusammenwirken mit den Regelungen für Versicherungsunternehmen, insbesondere der divergierenden Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem erwarteten Nachfolger von IFRS 4 durch ED/2015/11 (overlay approach vs. deferral approach) gelöst werden wird, steht eine Übernahme in EU-Recht kurz bevor. Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) hatte bereits Mitte des Jahres ihre Empfehlung zur Übernahme gegeben, kurz danach auch das Accounting Regulatory Committee. Es wird erwartet, dass IFRS 9 noch in Q4/2016 in EU-Recht übernommen wird.
Zum Übergang, insbesondere der Berichterstattung in den IFRS-Geschäftsberichten vor dem Erstanwendungszeitpunkt zum 1.1.2018 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 10.11.2016 eine öffentliche Mitteilung (2016/ESMA/1563, Issues for consideration in implementing IFRS 9: Financial Instruments) publiziert. Es soll die einheitliche Anwendung von IFRS 9 durch europäische Emittenten - vor allem für Kreditinstitute -, die an einem regulierten Markt notiert sind, gewährleistet werden.
Transparenz und Standardkonformität besonders wichtig
Gemessen an den erwarteten Auswirkungen und dem hohen Stellenwert der Umsetzung von IFRS 9 hebt ESMA die Bedeutung einer einheitlichen und standardkonformen Implementierung sowie die Transparenz zum Übergang in der Mitteilung hervor. In den einzelnen Kapiteln der Mitteilung wird folgendes angesprochen:
- Transparenz in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen von IFRS 9: Bereits vor der Umsetzung von IFRS 9 müssen nach IAS 8.30 die zukünftigen Auswirkungen auf den Abschluss bereits jetzt mindestens qualitativ erläutert werden. Spätestens jedoch in den Quartalsberichten 2017 erwartet ESMA auch erste verlässliche (quantitative) Auswirkungsanalysen, u.a. nach IFRS 7.42I und 42S (Daten zum Übergang von IAS 39 auf IFRS 9).
- Besondere Anforderungen für Finanzinstitute/Kreditinstitute: Aufgrund des neuen umfangreichen Modells zur Erfassung von Wertminderungen (expected credit losses) sowie dessen Auswirkungen auf bestehende Risikomanagment- und IT-Systeme, drängt ESMA nochmals darauf die bisherigen Bemühungen in der Umsetzung weiter voranzutreiben. Es wird dringend angeraten, die vom Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) im Dezember 2015 herausgegebene Guidance on credit risk and accounting for ECL bei der Implementierung des neuen Modells zu berücksichtigen. Die bei der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zugrundeliegenden wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sollen nach Ansicht von ESMA im Anhang als management estimates erläutert werden, damit Abschlussadressaten sich ihre Einschätzung zum max. Kreditrisiko bilden können.
- Erläuternde Zeitschiene und Beispiele für Finanzinstitute: Für die Abschlüsse 2016 wird empfohlen mittels eines erläuterten Zeitplans die Fortschritte der Umsetzung darzustellen. Ebenso sollen alle verfügbaren Informationen über mögliche Auswirkungen so früh wie möglich erläutert werden. Spätestens in den Quartalsabschlüssen 2017 werden Auswirkungsanalysen erwartet.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
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EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
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