Klimabezogene Sachverhalte im Mittelpunkt der Prüfungsschwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2022
Auf dieser Basis wird in den nächsten Wochen auch die Konkretisierung der Prüfungsschwerpunkte der BaFin für deutsche IFRS-Anwender erfolgen und letztlich wird sich auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPG) für die stichprobenbasierte Durchsicht der Abschlussprüfungen aller anderen prüfungspflichtigen Unternehmen an diesen Schwerpunkten orientieren. Daher sind diese auch für die Anwender der Rechnungslegung nach IFRS sowie HGB von hoher Relevanz.
Prüfungsschwerpunkt sind klimabezogene Sachverhalte
Genau wie beim Enforcement der Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 werden die nationalen Enforcement-Stellen auch im kommenden Jahr bei den IFRS-Abschlüssen ein Hauptaugenmerk auf die Berücksichtigung von klimabezogenen Sachverhalten (u. a. Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte, Rückstellungen, Energielieferverträge) legen. Wichtig ist insbesondere die Konsistenz der Angaben im IFRS-Abschluss (inkl. Lagebericht) mit den Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Finanzielle Konsequenzen des russischen Angriffskrieges
Als zweiter Prüfungsschwerpunkt werden die direkten finanziellen Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine für die Unternehmen genannt. Dies betrifft insbesondere Themen wie die Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle i. S. v. IFRS 10 (Mutter-Tochter-Verhältnis), gemeinschaftlicher Kontrolle nach IFRS 11 und der Fähigkeit zur Ausübung von maßgeblichem Einfluss nach IAS 28, aber auch Themen wie zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche i. S. v. IFRS 5.
Makroökonomisches Umfeld (u. a. Zinsniveau)
Drittens betont die ESMA die Notwendigkeit zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfelds und der vorhandenen Unsicherheiten auf die Abschlüsse, was insbesondere die Änderung des Zinsniveaus betrifft. Mittels klarer und detaillierter Angaben ist sicherzustellen, dass die Abschlussadressaten relevante, genaue und zeitnahe Informationen erhalten. Dies ist insbesondere relevant für die Bewertung von nicht-monetären Vermögenswerten (Wertminderungen), Kundenverträge nach IFRS 15, die Abzinsung der Rückstellungen, aber auch für die übrigen Schulden und monetären Vermögenswerte.
Weitere Themen sind u. a. Taxonomie-Verordnung und ESEF
Darüber hinaus enthält das Public Statement Hinweise der ESMA in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Umsetzung der Taxonomie-Verordnung, die Angabe von alternativen Leistungskennzahlen und zum European Single Electronic Format (ESEF).
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.910
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9481
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.938
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.359
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.249
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.910
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.8892
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.812
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.739
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.319
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
-
BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024
-
IASB veröffentlicht den Entwurf „Bilanzierung nach der Equity-Methode“
17.10.2024
-
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Unterstützung zur Umsetzung
01.10.2024
-
Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen
26.09.2024
-
Berücksichtigung von Verlust aus GmbH-Beteiligung
24.09.2024
-
Thematischer Review des FRC zu den Anhangangaben nach IFRS 17 im Jahr der Erstanwendung
19.09.2024