EU übernimmt Änderungen an IFRS 2
Am 20. Juni 2016 hat der IASB die endgültigen Änderungen an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen beschlossen. Die Änderungen wurden am 28. Februar 2018 seitens der EU vorbehaltslos in EU-Recht übernommen.
Inhaltlich beziehen sich die Anpassungen auf folgende Aspekte:
- Berücksichtigung marktbezogener und nicht-marktbezogener Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen: Bislang war nicht eindeutig geregelt, wie der fair value bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich (cash-settled) zu bestimmen ist. Zukünftig ist die Bewertung im Einklang mit den Bewertungsvorschriften für „equity-settled“ Vergütungen vorzunehmen. Gemäß dem neuen IFRS 2.33A sind Dienstleistungsbedingungen und Nicht-Marktbedingungen bei der Anzahl der voraussichtlich unverfallbar werdenden (virtuellen) Eigenkapitalinstrumente zu berücksichtigen (Mengengerüst).
- Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden: Betroffen sind Vergütungsformen, bei denen Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, von denen zwecks Begleichung einer Steuerschuld des Begünstigten ein Teil einbehalten wird, um die anfallende Steuer in bar an die zuständige Steuerbehörde abzuführen (net settlement feature). Bislang war eine Aufspaltung notwendig, d. h. der Anteil, der voraussichtlich in Eigenkapitalinstrumenten beglichen wird, als „equity-settled“, die (erwartete) Barzahlung als „cash-settled“ zu bilanzieren. Der neue IFRS 2.33F sieht eine Erleichterung vor, wonach solche Zusagen in ihrer Gesamtheit als „equity-settled“ vorgenommen werden können, wenn dies auch der Fall gewesen wäre ohne net settlement feature.
- Bilanzierung anlässlich des Wechsels der Erfüllungsform von cash settlement auf equity settlement: Bislang gab es hierzu keine Regelungen. Der neue IFRS 2.B44A sieht hierbei nun vor, dass im Zeitpunkt der Modifikation die „equity-settled“ Vergütung zum fair value bilanziert wird und im Eigenkapital erfasst wird. Die für den „cash-settled grant“ erfasste Schuld wird ausgebucht und etwaige Differenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Änderung bereits für derzeitige Quartalsabschlüsse relevant
Die Änderungen an IFRS 2 schaffen Klarheit für die Bewertung von cash-settled anteilsbasierten Vergütungsformen. Da die Änderungen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden sind, haben diese somit bereits Relevanz für derzeitige Quartalsabschlüsse (bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr).
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.425
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
-
BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024