Absichtserklärung der Institutionen zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung
Gemeinsame Absichtserklärung für ein System der Unternehmensberichterstattung
Die fünf international bedeutenden Organisationen, an deren Rahmenkonzepten, Standards und Plattformen sich die Mehrheit der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung orientiert (CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB), haben am 11. September 2020 eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Dies ist von besonderer Relevanz, da es den aktuell einzigen marktwirtschaftliche Ansatz zu einem (rein) regulatorischen Ansatz darstellt.
Die Organisationen sprechen sich für ein umfassendes System der Unternehmensberichterstattung aus und wollen für folgende Hauptbausteine Konzepte und/oder Inhalte liefern:
- Joint Market Guidance: Gemeinsame Leitlinien für den Markt, damit die Rahmenkonzepte und Standards sich ergänzen.
- Joint Vision: Bereitstellung einer gemeinsamen Vision, wie diese Elemente die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze ergänzen und als natürlicher Ausgangspunkt für Fortschritte auf dem Weg zu einem zusammenhängenden, umfassenden Unternehmensberichtssystem dienen können.
- Joint Commitment: Eine gemeinsame Verpflichtung, dieses Ziel durch fortlaufende Zusammenarbeit voranzutreiben, sowie die Bereitschaft, eng mit anderen interessierten Parteien zusammenzuarbeiten.
Die bisherige (Finanz-)Berichterstattung würde weiterhin in den Zuständigkeitsbereich von IASB und FASB fallen. Die Teilmenge der Nachhaltigkeitsthemen, die für Unternehmen wesentlich ist, würden durch das CDSB sowie SASB abgedeckt werden. Durch einen übergreifenden integrierten Berichterstattungsrahmen würden beide Gruppen verbunden.
IFAC fordert eigenes International Sustainability Standards Board
Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat ebenfalls am 11. September 2020 seine Veröffentlichung „ Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward“ auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Darin wird die Schaffung eines neuen, eigenen Standardsetters für Nachhaltigkeitsaspekte gefordert.
Der IFRS-Stiftung wird die Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) vorgeschlagen. Die IFRS-Stiftung könne die Unabhängigkeit und den Erfolg der IFRS-Governance nutzen, um – nach dem Vorbild des IASB – in dem (Schwester-)Gremium globale Standards zu entwickeln und das derzeitige System für Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. In der durch IFAC angedachten Struktur wäre der IASB weiterhin für Rechnungslegungsstandards zuständig. Eine Abstimmung mit dem ISSB wäre notwendig, um Überschneidungen (z.B. Management Commentary) zu vermeiden. Auch wäre die Reichweite des neuen Gremiums und dessen Standards noch zu diskutieren (Anwendung nur für public interest oder auch für private entities?).
Praxistipp
Zunehmend fordern verschiedene Gruppen eine höhere Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit der unternehmerischen Rechenschaftslegung über nichtfinanzielle Informationen. Der Veröffentlichung der führenden Organisationen auf diesem Gebiet sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklung auf diesem Feld weitergeht. Auch durch die Forderung der IFAC hat das Thema besondere Fahrt aufgenommen.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
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Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
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