Änderungen an IAS 28 veröffentlicht
Am 12.10.2017 hat das International Accounting Standards Board (IASB) die Änderung Long-term Interests in Associates and Joint Ventures (Amendments to IAS 28) veröffentlicht.
Unklarheit, welche Unternehmen von IFRS 9 ausgenommen sind
Bislang waren Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach IAS 28 abgebildet werden, aus dem Anwendungsbereich von IFRS 9 ausgenommen (scope-out). Gemäß Anfragen beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) war unklar, ob dieser scope-out lediglich auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures anzuwenden ist, für die die equity-Methode angewendet wird oder auch für solche, die z.B. zum fair value abgebildet werden.
Statt Änderungen an IAS 28 im Rahmen des AI nun als eigene Änderung
Die Änderungen sollten eigentlich im Rahmen eines Annual Improvements (ED/2017/1) geklärt werden, jedoch wurde entschieden hierzu eine eigene Änderung (narrow-scope amendment) herauszugeben.
Bilanzierung von langfristigen Anteilen nach IAS 28 oder IFRS 9?
Die Grundfrage, die die Änderung klärt, ist, nach welchem Standard (IAS 28/ IFRS 9) die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die wirtschaftlich als Nettoinvestition in ein assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen anzusehen sind, zu erfolgen hat, sofern diese nicht nach der equity-Methode dargestellt werden. Diese sollen zukünftig nach IFRS 9, inkl. der impairment-Vorschriften abgebildet werden (neuer IAS 28.14A). Der scope-out gilt somit nur für Beteiligungen, die gem. IAS 28 nach der equity-Methode bilanziert werden. Ein nach Ansicht des IASB überflüssiger Verweis in IAS 28.41 auf IFRS 9 wird dafür gestrichen.
Ablehnung der Änderungen an IAS 28 durch ein Boardmitglied
Lediglich ein Boardmitglied lehnt die Änderungen an IAS 28 ab, da es nicht eindeutig geregelt sei, welche Beteiligungen nach der equity-Methode und welche nach IFRS 9 bilanziert werden sollten.
Inkrafttreten der Änderungen an IAS 28
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Änderungen sind retrospektiv anzuwenden, aber es werden Übergangserleichterungen gewährt.
Praxis-Hinweis: Bilanzierungsmethode auf Beteiligungen klären
Die Änderungen des IASB an IAS 28 sind zu begrüßen, da diese Klarheit schaffen. Unternehmen sollten daher vor der Anwendung von IFRS 9 klären, welche Bilanzierungsmethode auf Beteiligungen nach IAS 28 gewählt wird.
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