Neuer Entwurf zu Annual Improvements 2015-2017 veröffentlicht

Praxishinweis: Klarheit zu offenen Fragestellungen
Die vorgeschlagenen Änderungen des IASB an den drei Standards schaffen teils Klarheit zu offenen Fragestellungen in IAS 23 und IAS 12. Die möglichen Änderungen an IAS 28 dürften erst mit der Anwendung von IFRS 9 von Relevanz sein. Sie zeigen jedoch bereits schon jetzt, welchen Charakter (Finanz-)Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (Gleichstellung mit Finanzinstrumenten) nach Auffassung des IASB haben.
Hintergrund der Annual Improvements
2006 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) ein (Dauer-)Projekt initiiert, mit dem weniger dringliche, aber dennoch notwendige Änderungen an den IFRS in einem zyklischen Sammelstandard veröffentlicht werden sollen. Seitdem wurden durch den Annual Improvements Process (AIP) in regelmäßigen Abständen gesammelte Änderungen am Regelwerk veröffentlicht.
Am 12.1.2017 hat der IASB nun einen neuen Exposure Draft zum Annual Improvements Cycle 2015–2017 (ED/2017/1) veröffentlicht.
Vom IASB vorgeschlagene Änderungen im Entwurf zu Annual Improvements 2015–2017
- IAS 12: Die Vorschriften des IAS 12.52B sollen auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sein. D.h. tatsächliche Ertragsteuern, die aus Dividendenzahlungen resultieren, sind grds. erfolgswirksam zu erfassen.
- IAS 23: Es soll eine Klarstellung erfolgen, dass wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, alle noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich für diesen Vermögenswert aufgenommen wurden, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt werden. Diese Fremdkapitalkosten stehen somit als allg. Fremdmittel wieder für die Ermittlung der für einen – anderen – qualifizierten Vermögenswert zu aktivierenden Fremdkapitalkosten auf Basis des gewogenen Durchschnitts aller Fremdkapitalkosten zur Verfügung.
- IAS 28: Fraglich ist bislang, nach welchem Standard (IAS 28/IFRS 9) die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die wirtschaftlich als Nettoinvestition in ein assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen anzusehen sind, zu erfolgen hat, sofern diese nicht nach der equity-Methode dargestellt werden. Diese sollen zukünftig nach IFRS 9, inkl. der impairment-Vorschriften abgebildet werden.
Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen
Der ED/2017/1 enthält keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die angeregten Änderungen an IAS 12 und IAS 23. Diese sollen nach der Kommentierungsphase bestimmt werden. Die Änderung an IAS 28 soll im Einklang mit der Erstanwendung von IFRS 9, d.h. zum 1.12018 in Kraft treten. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 12.4.2017.
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