IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen an IFRS 3 und IAS 36
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14. März 2024 den IASB/ED/2024/1 Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Wertminderung veröffentlicht. Hiermit schlägt der IASB Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 vor.
Entwurf als Resultat der Überprüfung der Wirksamkeit von IFRS 3
Die nun vorgelegten Vorschläge sind das Resultat eines schon länger andauernden Projektes: Ausgangspunkt war die ab 2013 durchgeführte Überprüfung der Wirksamkeit von IFRS 3 (sog. Post-Implementation Review). Die Rückmeldungen an den IASB haben unter anderem ergeben, dass es Investoren einerseits an ausreichenden und zeitnahen Informationen über getätigte Akquisitionen und andererseits zur Beurteilung der Leistung des Managements in Schlüsselqualifikationen nach der Akquisition fehlt. Zum anderen wurde von Stakeholdern moniert, dass die Regelungen zum Werthaltigkeitstest kostspielig und komplex seien und Wertminderungen für Geschäfts- oder Firmenwerte teilweise zu spät erfasst würden. Der IASB hat daraufhin ein entsprechendes Forschungsprojekt gestartet, dass 2020 in der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers (DP 2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Wertminderung) mündete.
Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die Rückmeldungen von Stakeholdern zu dem Diskussionspapier sowie die im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse des IASB. Im Projektverlauf wurde auch die Frage nach der Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwerts diskutiert. Der IASB kam zu dem Schluss, dass die hierzu erhaltenen umfangreichen und divergierenden Rückmeldungen keine zwingenden Argumente dafür geliefert haben, vom bisherigen Modell des IAS 36, das nur außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts vorsieht, abzuweichen. Insoweit wurde dieser Aspekt im nun vorliegenden Entwurf nicht aufgegriffen.
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Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3
Die Vorschläge des IASB sollen es Investoren ermöglichen, den Erfolg von Akquisitionen besser beurteilen zu können und einschätzen zu können, wie effektiv die Unternehmensleitung hierbei ist. Die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 sehen vor, dass für alle (wesentlichen) Unternehmenszusammenschlüsse Angaben zu den erwarteten Synergien zu tätigen sind. Zudem führt der IASB für Angabezwecke eine neue Kategorie von Unternehmenszusammenschlüssen ein, nämlich die sog. strategischen Unternehmenszusammenschlüsse. Für diese sind zusätzlich Angaben über die Ziele der Akquisition und die damit verbundenen Leistungsziele zu machen. In Folgeperioden ist dann über deren Zielerreichung zu berichten. Der IASB schlägt indes für einige der Angabepflichten Ausnahmen von der Berichterstattungspflicht vor, wenn hierdurch die mit dem Unternehmenserwerb verfolgten Ziele gefährdet werden könnten. Der IASB möchte hiermit den von Aufstellern geäußerten Bedenken Rechnung tragen, kommerziell sensible Daten offenlegen zu müssen.
Vorgeschlagene Änderungen an IAS 36
Mit den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 36 will der IASB den Werthaltigkeitstest gezielt verbessern. Dazu sollen die Anforderungen des IAS 36.80 zur Allokation eines Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten präzisiert werden. Diese Klarstellungen sollen dazu beitragen, dass die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten nicht auf einer zu hohen Ebene getestet wird. Zudem sollen die Angaben zum Werthaltigkeitstest eines Geschäfts- oder Firmenwerts nach IAS 36.134 dahingehend erweitert werden, dass das operative Segment, das die zahlungsmittelgenerierende Einheit enthält, anzugeben ist. Schließlich schlägt der IASB vor, dass bestimmte Einschränkungen bei der Ermittlung des Nutzungswerts entfallen sollen. Dies betrifft die bisherige Regelung, dass keine Zahlungsströme aus Erweiterungsinvestitionen oder aus künftigen Restrukturierungen, zu denen das Unternehmen noch nicht verpflichtet ist, berücksichtigt werden dürfen. Ebenso gestrichen werden soll die Vorschrift, dass der Diskontierungszinssatz auf einer Vorsteuerbasis zu ermitteln ist. Mit den vorgeschlagenen Änderungen an der Ermittlung des Nutzungswerts möchte der IASB den Rückmeldungen von Stakeholdern Rechnung tragen, dass der Werthaltigkeitstest zu teuer und komplex sei.
Weitere Informationen zu dem Entwurf hat der IASB in Form eines Snapshots sowie eines Videos auf seiner Webseite bereitgestellt.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 15. Juli 2024 abgegeben werden.
IASB Exposure Draft – Snapshot Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment
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