IFRS 10, IAS 28: EFRAG stimmt Verschiebung von Änderungen zu

Die EFRAG stimmt für eine weitere Aussetzung des Übernahmeprozesses, bezogen auf Anpassungen die Bewertung von Beteiligungen at equity betreffend, und somit für die Vorgaben in IAS 28.

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) hat am 9. September 2015 ihren Entwurf einer Stellungnahme zu dem am 10. August 2015 veröffentlichten ED/2015/7 - Effective Date of Amendments to IFRS 10 and IAS 28 herausgegeben.

Veröffentlichung der Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben

Das IASB hatte darin eine Verschiebung der am 11. September 2014 veröffentlichten Änderungen an IFRS 10 und IAS 28  festgelegt. Die EFRAG begrüßt die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf unbestimmte Zeit. Problematisch sei u. a., ob es konzeptionell zulässig ist einen zurückbehaltenen Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder joint venture nach Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einer Neubewertung zugänglich zu machen („a significant unresolved issue of the 2014 Amendments“).

Diese und weitere in den sog. Dissenting Opinions aufgeworfenen Fragen sollen im Rahmen des Forschungsprojekts des IASB zur Equity-Methode geklärt werden. Dies vermeide auch nachträglich auftretende Probleme. Daher empfiehlt die EFRAG auch den Übernahmeprozess bis auf weiteres auszusetzen.

Stellungnahmen können bis zum 8. Oktober 2015 eingereicht werden.

Praxis-Tipp

Die momentane Gemengelage in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Gewinne aus Transaktionen - Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten - zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture ist momentan nur durch Festlegung einer geeigneten accounting policy lösbar.

Quelle:
EFRAG (Draft Comment Letter): The IASB’s Exposure Draft ED/2015/7 Effective Date of Amendments to IFRS 10 and IAS 28

Schlagworte zum Thema:  IFRS, EFRAG, Gewinn