Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse nach IFRS 16 in Diskussion
Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat in seiner März und Juni Sitzung die Anwendung der Ausnahmeregel in IAS 12.15 und 12.24 (sog. initial recognition exemption) für Leasingverträge nach IFRS 16 diskutiert. Anders als nach IAS 17 (nur für finance leases) sind nach IFRS 16 stets ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ausgenommen von der Bildung von Steuerlatenzposten sind aber Sachverhalte, die einem speziellen Ansatzverbot im Zugangszeitpunkt nach IAS 12.15/12.24 unterliegen. Nach Eingabe beim IFRS IC war fraglich, ob und inwieweit IFRS 16 Sachverhalte von der initial recognition exemption betroffen sind oder nicht.
Zur Veranschaulichung der Problematik wird nachfolgendes Beispiel herangezogen, wobei je nach steuerlicher Rechtslage die steuerliche Abzugsfähigkeit entweder dem lease-asset oder der lease-liability zugeordnet wird:
X (Leasingnehmer; LN) mietet ein Gebäude für fünf Jahre. Die Leasingzahlungen betragen 100 GE pro Jahr, zahlbar am Ende eines jeden Jahres. Der Zinssatz des LN beträgt 5%. Der LN berechnet den Barwert der Leasingzahlungen beim erstmaligen Ansatz des lease-asset und der lease-liability mit 435 GE. Die Leasingzahlungen sind steuerlich abzugsfähig. Der Umsatz ist vereinfacht mit 120 GE pro Jahr anzunehmen. Der Steuersatz beträgt 20 %.
Jahr
1
2
3
4
5
Ermittlung (lat.) Steuern:
Abschreibung
87
87
87
87
87
Zinsaufwand
22
17
13
9
4
GuV-Effekt Total
109
104
100
96
91
Steuerliche Abzugsfähigkeit
100
100
100
100
100
Temporäre Differenz
9
4
0
-4
-9
Latentes Steuerergebnis (20 %)
1,8
0,8
0
-0,8
-1,8
Buchwert latente Steuerford.
1,8
2,6
2,6
1,8
0
Umsatz
120
120
120
120
120
Steuerliche Abzugsfähigkeit
-100
-100
-100
-100
-100
Steuerbares Einkommen
20
20
20
20
20
Lfd. Steueraufwand (20 %)
4
4
4
4
4
GuV-Effekt:
Umsatz
120
120
120
120
120
GuV-Effekt Total
-109
-104
-100
-96
-91
Ergebnis vor Steuern
11
16
20
24
29
Lfd. Steueraufwand (20 %)
4
4
4
4
4
Latentes Steuerergebnis (20 %)
-1,8
-0,8
0
0,8
1,8
Steueraufwand
2,2
3,2
4
4,8
5,8
Ergebnis nach Steuern
8,8
12,8
16
19,2
23,2
Im obigen Fall wird eine steuerliche Abzugsfähigkeit auf das lease-asset und zukünftiger Zinszahlungen illustriert. Beim erstmaligen Ansatz entstehen zwar keine temporären Differenzen (keine initial recognition exemption anwendbar), jedoch sind in der Folgebewertung nach IAS 12.24 temporäre Differenzen zu latenzieren (infolge Abschreibungen und Zinsaufwand auf das lease-asset bzw. die lease-liability).
Die Nichterfassung von Steuerlatenzen in der Folgebewertung ist nach Ansicht des IFRS IC nicht mit dem Prinzip von IAS 12 vereinbar, sodass die Frage nur im Wege von Standardsetzungsaktivitäten geklärt werden kann. Aktuell wird seitens des IFRS IC eine Klarstellung mittels einer (geringfügigen) Standardänderung favorisiert (“we think narrowing the application of the initial recognition exemption to exclude situations for which it is not necessary would improve IAS 12”). Mit dieser geringfügigen Änderung soll die Ausnahmeregelung für Geschäftsvorfälle, die zeitgleich zu einer aktiven und einer passiven latenten Steuerposition führen, nicht (mehr) anwendbar sein. Dies ist aber noch vom IASB final zu entscheiden.
Praxis-Tipp: Unternehmen sollten sich vorbereiten
Die Auswirkungen des neuen Leasingstandards IFRS 16 sind weitreichend. Dies zeigt die aktuelle Diskussion beim IFRS IC eindrucksvoll. Zum aktuellen Sachverhalt im Kontext mit IAS 12 wird bald eine Entscheidung getroffen, daher sollten Unternehmen sich hierauf (auch) vorbereiten.
Quelle: IFRS IC – Deferred tax – tax base of assets and liabilities
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