In eigener Sache: Haufe Lounge - Bilanzrecht im Gespräch

Fragen der Erlösrealisation hat jeder zu beantworten, egal ob Abschlussersteller oder Wirtschaftsprüfer. Lange Zeit war klar, wann Erlöse in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz zu erfassen sind. Insbesondere neue Medien und damit einhergehend neue Geschäftsmodelle haben dazu beigetragen, dass sich das geändert hat.

Beispiel Online-Shop

Nehmen wir einen Online-Shop, der seinen Kunden das Recht einräumt, gekaufte Waren innerhalb von 60 Tagen zurückzugeben. Wie ist die Frage der Erlöserfassung zu beantworten, wenn am Bilanzstichtag die Rückgabefrist noch nicht abgelaufen ist? Würde sich ein Versender den gesamten Umsatz des Jahresendes bilanziell „rauben“ lassen? Auf welcher Linie ist die Praxis?

Neuer IFRS 15 ab 2018

Zunehmend gehen auch internationale Einflüsse in das HGB, in die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein. Ab 2018 gibt es mit IFRS 15 einen über 300 Seiten umfassenden Standard zu den Fragen, wann, in welcher Höhe und auf welche Art und Weise Erlöse auszuweisen sind. Welche Anleihen können hieraus gezogen werden? Welcher Raum wird auch dadurch für unterschiedliche Auffassungen bei der Auslegung des Realisationsprinzips geschaffen?

Live-Diskussion in der Haufe Lounge zum Bilanzrecht

In der Haufe Lounge diskutieren unsere Experten, Prof. Dr. Harald Kessler und Dr. Thomas Tesche, live diese und weitere Fragen. In kurzweiligen 60 Minuten erhalten Sie ein bilanzrechtliches Update und praktische Gestaltungshinweise, auch zu den Themen Leasinggeschäfte und Rückstellungen für Steuernachforderungen. Termin: Dienstag, 25.4.2017 um 14 Uhr.


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