Omnibus-Verordnungen: EU gibt Fahrplan bekannt

Verpasste nationale Umsetzung und viel Debatte um die CSRD
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) wurde in Deutschland und einigen anderen EU-Ländern verschleppt. Parallel wird die EU unter Druck gesetzt, ihre bürokratischen Regeln abzubauen und keine neuen zu schaffen. Erstaunlicherweise melden sich in der Debatte auch Personen als mahnende Stimme vor überbordender Bürokratie zu Wort, die noch vor wenigen Monaten im Parlament oder im Rat den Gesetzespaketen der EU vorbehaltlos zugestimmt haben. Gerade das EU-Parlament hatte bei den Triloggesprächen mit EU-Kommission und EU-Rat oft sogar noch deutlich strengere Regeln durchsetzen wollen und mahnende Stimmen, es nicht zu übertreiben, damals überhört.
Unter anderem Mitglieder der Bundesregierung, das DRSC und das IDW haben mit verschiedenen Schreiben (teilweise unterschiedliche) Vorschläge für Erleichterungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zukommen lassen. Hierbei betont etwa das IDW die Wichtigkeit, am Ziel der nachhaltigen wirtschaftlichen Transformation festzuhalten, insbesondere angesichts des erhöhten Drucks durch geopolitische und wirtschaftliche Umstände. Dagegen verlangt die Bundesregierung eine Verschiebung der Einführung der CSRD, was viel Unruhe in die bereits laufenden Umsetzungsprozesse bringt.
EU-Kommission will mit Omnibus-Paketen Bürokratie abbauen
Am 29.01.2025 folgte seitens der EU-Kommission die Veröffentlichung des sog. „Competitiveness Compass“, der der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands dienen soll. In diesem Zusammenhang wurde wiederum die bevorstehende „Omnibus“-Initiative thematisiert, für die der „Competitiveness Compass“ das Ziel setzt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu verringern.
Am 11.2.2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihr ambitioniertes eigenes Arbeitsprogramm, insbesondere mit einem Fahrplan für die Publikation mehrerer Omnibus-Pakete in den kommenden Monaten. 11 der 18 im Arbeitsprogramm vorgestellten Gesetzesinitiativen sind Pakete oder Initiativen, die eine erhebliche Vereinfachung durch Bürokratieabbau zum Ziel haben. Letzten Anstoß hatte am 8.11.2024 die sog. Budapest Declaration des EU-Rats gegeben, die die Notwendigkeit betont, die administrativen, regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für europäische Unternehmen drastisch zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Daraufhin wurde durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine sog. „Omnibus“-Initiative angekündigt, die insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung – namentlich CSRD, Corporate Due Dilligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung – entsprechende bürokratische Entlastungen erwirken soll. Im Arbeitsprogramm und in den Anhängen werden in diesem Zusammenhang jetzt unterschiedliche Omnibus-Vorschläge thematisiert:
- ein erstes Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsregulierung im ersten Quartal 2025,
- ein zweites Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen im ersten Quartal 2025, sowie
- ein drittes Omnibus-Paket zur Schaffung einer Unternehmenskategorie von „small mid-caps“ und zu papierlosem Reporting im zweiten Quartal 2025.
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„Simpler and faster“ Europa anvisiert
Parallel wurde eine Kommunikation zur Vereinfachung und Implementierung veröffentlicht. Darin werden die Forderungen und Ziele vorgegeben:
- Das Parlament und der Rat sollten eine Beschleunigung der Vereinfachungsvorschläge in Erwägung ziehen, ohne andere Teile der Gesetzgebung erneut auf den Prüfstand zu stellen, um den Unternehmen möglichst rasch maximale Klarheit und Erleichterung zu verschaffen.
- Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, die erforderlichen Prozesse und Ressourcen bereitzustellen, um im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wesentliche Änderungen bewerten zu können, und wird zu diesem Zweck eine einfache Methodik vorschlagen.
- Die Kommission als Ganzes und jedes einzelne Kommissionsmitglied werden zur Verantwortung gezogen und müssen den zuständigen Parlamentsausschüssen und Ratsformationen Berichte und Vereinfachungsmaßnahmen vorlegen.
- Eine Änderung der Regulierungs- und Unternehmenskultur für die Kommission: Konzentration auf die Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele durch eine wirksamere Umsetzung und kosteneffizientere Vorschriften.
Ausblick: Unternehmen sollten sich vom regulatorischen Chaos nicht beirren lassen
Aktuell gibt es hektisches Treiben auch mit Beteiligung einer Vielzahl von internationalen Nachhaltigkeitsexperten und Entscheidungsträgern, um über mögliche Erleichterungen von nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen zu diskutieren. Im Fokus standen dabei die CSRD, Taxonomie, CSDDD, Besonderheiten bei Mid-Cap, Ideen zur papierlosen Berichterstattung und zu CBAM. Inhaltlich steht die Kommission vor der Quadratur des Kreises – einerseits sollen die Regulierungen inhaltlich weitgehend erhalten bleiben, andererseits sollen aber deutliche Entlastungen für die Unternehmen herauskommen. Die Veröffentlichung erster Vorschläge zum erstem „Omnibus“-Paket mit Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich ist für den 26.2.2025 geplant.
Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dürfte nicht grundsätzlich in Frage stehen. Auch die (qualifizierte) Berichterstattungsnotwendigkeit über Nachhaltigkeitsaspekte ist bereits in anderen Regulierungen, etwa der für Kredit- und andere Finanzinstitute sowie im Verbraucherrecht verankert.
Zu den Dokumenten:
A Competitiveness Compass for the EU (Pressemitteilung)
Simplification and Implementation – Making Europe simpler and faster
Commission work programme 2025
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In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:
ESRS als mögliches Rahmenwerk nach § 289d HGB für die nichtfinanzielle Erklärung
Unterstützung bei der weiteren Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
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