Ein Hilfsmittel für Betriebsprüfer und Unternehmer
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Betriebsprüfer, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen Hinzuschätzungen vorzunehmen (§ 162 AO).
Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf die Finanzverwaltung eine Schätzung nicht allein darauf stützen, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.
Richtsätze sind von der Finanzverwaltung für bestimmte Branchen ermittelte Kennzahlen, die jährlich in der so genannten Richtsatzsammlung veröffentlicht werden.
Die Richtsatzsammlung dient vorwiegend Betriebsprüfern bei ihrer Prüfungstätigkeit. Auch Veranlagungsstellen ziehen die Richtsätze zu Schlüssigkeitsprüfungen heran. Das BMF hat die Richtsätze für 2015 veröffentlicht.
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