Stellungnahme IASB-Vorsitzenden zu non-GAAP Measures

Die zunehmende Verwendung von schönenden alternativen Kennzahlen (sog. non-GAAP Measures), insbesondere bei der Vergütung des Managements, zwingt das IASB zu langfristigen Lösungen im Bereich des Performance Reporting.

Verwendung von schönenden alternativen Kennzahlen problematisch

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat auf dem 39. Jahreskongress der European Accounting Association am 11. Mai 2016 in Maastricht das Thema Performance Reporting angesprochen („Performance reporting and the pitfalls of non-GAAP metrics“). Fraglich ist, ob Investoren und/oder Analysten die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens aufgrund der zunehmenden Verwendung von nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen (Alternative Performance Measures oder non-GAAP Measures) noch objektiv einschätzen könnten.

Beispiel Management Leistungen

In seiner Rede nannte er als ein Beispiel die Messung von Management Leistungen - somit letztlich deren Vergütung - auf Basis eines non-GAAP Measureunderlying profit“. Im konkreten Fall vernachlässigte diese „bereinigte“ Kennzahl Restrukturierungskosten und Wertminderungsaufwendungen, die nach Ansicht des IASB-Vorsitzenden jedoch „part of daily life“ eines jeden größeren Unternehmens seien. Das Unternehmen ermittelte einen hohen positiven einstelligen Millionenbetrag für die Kennzahl „underlying profit“, hingegen einen hohen negativen Betrag in gleicher Höhe bei der Berechnung nach IFRS-Kennzahlen (Jahresüberschuss). Da die Vergütung aber auf dem „underlying profit“ basierte, ergebe sich ein verzerrtes Bild, da das Management für eine in Wahrheit negative Performance vergütet wurde.

Vorschläge zur Schaffung von mehr Klarheit

Dies führe zu der Frage, ob einerseits die zuständigen Gremien für die Verabschiedung solcher Vergütungsmodelle ausreichend genug über die zugrundeliegenden Formeln informiert sind und anderseits genügend Regeln innerhalb der IFRS beständen hier einen Objektivierungsbeitrag zu leisten. Letztlich erkannte er an, dass das Board innerhalb der Gesamtergebnisrechnung mehr Klarheit schaffen müsse. Diese könne durch genauere Definitionen des „operating income“ geschehen, aber auch durch die Vorgabe einheitlicher Zwischensummen. Auch das „EBIT“ müsse einheitlich innerhalb der IFRS definiert werden („create a rigorous definition“).

Kritik am erfolgsneutralen Gesamtergebnis

Zwischen den Zeilen ließ er auch Kritik am erfolgsneutralen Gesamtergebnis bzw. deren Komponenten (OCI) aufblitzen, wonach gerade bei der Neubewertung von Pensionsverpflichtungen nicht immer klar sei, welcher Effekt im OCI schlummere („effect on performance is hidden in semi-darkness of OCI“). Eine direkte erfolgswirksame Erfassung der Bewertungseffekte in der GuV, hätte wohl in manchen Fällen eine realistischere Bemessungsbasis für Ausschüttungen geliefert („would have likely led to more realistic pension arrangements and/or more cautious distribution of dividends in many cases“).

non-GAAP Measures werden auch auf europäischer Ebene diskutiert

Die vom IASB-Vorsitzenden angesprochene Auseinandersetzung mit non-GAAP Measures ist auch auf Europäischer Ebene bereits hoch aktuell. Die ESMA hat bereits im Oktober 2015 eine eigene Leitlinie zum Umgang mit Alternative Performance Measures herausgebracht („ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures“). Diese stellen u.a. darauf ab, dass non-GAAP Measures verständlich und klar im Geschäftsbericht definiert und nicht prominenter oder wichtiger als GAAP-Measures dargestellt werden. Auch dürfen Alternative Performance Measures nicht von der Darstellung der GAAP-Measures ablenken. Die ESMA hat die Leitlinien nach Art. 16 der ESMA-Verordnung erlassen. Auf nationaler Ebene (Deutschland) hat die BaFin im Dezember 2015 gegenüber der ESMA erklärt den Leitlinien nachzukommen. Die Leitlinien gelten für Alternative Performance Measures, die von Emittenten ab dem 3. Juli 2016 offengelegt werden (Marktmissbrauchsverordnung). Die BaFin wird diese Leitlinien bei ihren Prüfungen berücksichtigen, z. B. im Rahmen der Bilanzkontrolle durch die DPR.

Praxis-Tipp: Zukünftig hohe Relevanz

Alle Emittenten, deren Wertpapiere am regulierten Markt gehandelt werden, müssen sich zwingend mit der Darstellung von Alternative Performance Measures bzw. non-GAAP Measures auseinandersetzen. Die nationalen Enforcer (in Deutschland DPR/BAFIN) aber auch das IASB werden zukünftig diesem Thema eine hohe Relevanz beimessen.


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