Prof. Dr. Dagmar Liebscher, Prof. Dr. Daniel Mühlleitner
Die Grundzüge der Finanzausstattung von Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz geregelt und lassen sich in 4 Stufen gliedern:
- die Verteilung des gesamten Steueraufkommens auf die 2 staatlichen Ebenen – Bund und Gesamtheit der Länder – und eine ergänzende Ertragszuweisung an die Gemeinden (vertikale Verteilung);
- die Zuordnung des Steueraufkommens der Ländergesamtheit zu den einzelnen Ländern (horizontale Verteilung);
- der Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern (Länderfinanzausgleich);
- die Zuweisung zusätzlicher Mittel des Bundes an leistungsschwache Länder (Bundesergänzungszuweisungen).
2021 wurden in Deutschland 833,2 Mrd. EUR Steuern vor der Steuerverteilung von Bund, Ländern und Gemeinden eingenommen, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 93,5 Mrd. EUR (+12,6 %) entspricht. Einige besonders wichtige Steuern, die sogenannten Gemeinschaftssteuern, machen dabei mit 621,1 Mrd. EUR den größten Teil aus und stehen nach dem Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden zu, so die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer (letztere nur Bund und Länder).
Das Aufkommen an der Einkommensteuer wird z. B. zwischen Bund (42,5 %), Ländern (42,5 %) und Gemeinden (15 %) aufgeteilt. Mit dem Gemeindefinanzreformgesetz 1969 wurde den Gemeinden ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer zugestanden, das bis dahin in seinem gesamten Umfang zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wurde. Im Gegenzug wurden die Gemeinden verpflichtet, einen Teil ihrer gewerbesteuerlichen Einnahmen in Form einer Umlage abzuführen. Den Gemeinden stehen derzeit 15 % des jeweiligen Landesaufkommens aus der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu, wobei sich die Zerlegung auf die Gemeinden eines Bundeslandes nach der Einkommensteuer der Gemeindeeinwohner richtet. Es werden hierfür nur Steuereinnahmen bis zu einem Höchstbetrag des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt, was eine Minderung der horizontalen Streuung des Steueraufkommens zur Folge hat, da einkommensstarke Gemeinden weniger, einkommensschwache Gemeinden mehr Einkommensteuer erhalten als ihnen nach der tatsächlichen Verteilung nach dem örtlichen Aufkommen zustehen würde. Die Höhe der Einnahmen aus dem kommunalen Einkommensteueranteil für die Gemeinden hängt also von der Einwohnerzahl, der Einkommensstruktur der Einwohner und schließlich der gesamtwirtschaftlichen Situation ab.
Die übrigen Steuern stehen entweder dem Bund, den Ländern oder den Kommunen zu. Der Bund erhält das gesamte Aufkommen aus den sogenannten Bundessteuern, also insbesondere den meisten Verbrauchsteuern (z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer) und der Versicherungssteuer. Den Ländern steht das gesamte Aufkommen aus der Erbschaftsteuer, den meisten Verkehrssteuern (insbesondere der Grunderwerbsteuer) sowie einigen weiteren Steuerarten mit geringem Aufkommen zu. Die Gemeinden schließlich haben die Ertragshoheit an den sogenannten Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) und den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Bund und Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt.
2022 waren die gesamten bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 328,4 Mrd. EUR 6,6 % höher als 2021. Die Steuereinnahmen stiegen dabei um 7,1 % auf 121,5 (+8 Mrd. EUR). Insbesondere der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen um 13,9 % (+7 Mrd. EUR) auf 57,7 Mrd. EUR war hierfür ausschlaggebend. Damit lagen die Gewerbesteuereinnahmen sogar um 15,1 Mrd. EUR über dem Wert für 2019 vor dem coronabedingten Steuereinbruch. Einen weiteren Rückgang gab es 2022 beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der um 9,2 % auf 7,5 Mrd. EUR fiel.
Substanzsteuern spielen in Deutschland kaum eine Rolle. Die Vermögenssteuer wird seit 1996 nicht mehr erhoben, die Gewerbekapitalsteuer wurde 1997 abgeschafft und die Erbschaft- und Schenkungssteuern machen mit zusammen 9,2 Mrd. EUR nur etwa 1 % des gesamten Steueraufkommens aus. Auch der Anteil umweltbezogener Steuern ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, zwischen 2005 und 2020 von 12,2 % auf lediglich 7,7 % des gesamten Steueraufkommens. Der Faktor Arbeit hingegen wird im OECD-Vergleich sehr stark belastet.