Dem öffentlichen Dienst fehlen in der gesamten Bundesrepublik auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen bei derzeit rund 5 Millionen Beschäftigten (Mitte 2024) rund 550.000 Mitarbeitende. Bis 2030, so lauten die Prognosen, werden durch die demografische Entwicklung rund ein Drittel der sogenannten Baby-Boomer (die zwischen 1950 und 1969 geborenen Menschen) in Ruhestand gehen, das sind rund 1,5 Millionen Menschen. Bis 2030 fehlen dann zwischen 840.000 bis 1 Million Fachkräfte.
Auch das Erwerbspersonen-Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt insgesamt wird in den nächsten Jahren weiter sinken. Bestimmte Berufe gelten als Mangelberufe; für sie gibt es zu wenige Bewerbende, und die Stellen bleiben vakant, so z. B. Lehrer/in, Fachkrankenschwester/-pfleger, Mechatroniker/in und Eisenbahner/in bzw. Lokführer/in. Nur 3 % der arbeitsfähigen Menschen stehen dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung, alle anderen sind bereits in Beschäftigung, verrichten Pflegearbeit, sind in Ruhestand oder nicht arbeitsfähig.
Das Arbeitsmarktpotenzial ist also per se gering, und die Zahlen sind alarmierend. Die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber konkurriert in dieser Situation mit Unternehmen. Parallel zu dieser Entwicklung wurden in den letzten Jahren vor allem in Kommunen wegen der wachsenden Aufgaben weitere Stellen geschaffen, die zu besetzen sind. Das Recruiting von entsprechend qualifiziertem, geeignetem Personal und die Besetzung der Stellen mit passenden Bewerbenden wird daher zunehmend schwieriger.
Auch Migration wird daher für den deutschen Arbeitsmarkt und damit auch für den öffentlichen Dienst von entscheidender Bedeutung sein. Das bringt mit sich, dass ausländische Qualifikationen anerkannt werden müssen, wenn die Sprachkenntnisse für eine Beschäftigung in einer Behörde ausreichen. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die Regeln und Tarifverträge, nach denen Berufe und Bildungsabschlüsse anerkannt werden können, flexibler werden. Überdies werden technologische Entwicklungen, Digitalisierung und der Einsatz von KI Berufe und Tätigkeiten stark verändern, so dass die derzeitige Kernkompetenz von Verwaltungsexperten möglicherweise gar nicht mehr so sehr gefragt sein könnte.
Kein Wunder also, dass so gut wie alle Branchen angesichts des Arbeitsmarkts und Fachkräftemangels neue Wege gehen (müssen), um vakante Stellen besetzen zu können. Viele Unternehmen und Behörden werben explizit mit Einstiegsmöglichkeiten für Quereinsteiger. Eine Möglichkeit ist, die Branchenbindung von Fachkräften und ungelernten Arbeitskräften aufzuheben und diese als sogenannte Quer- bzw. Seiteneinsteiger einzustellen. Für den öffentlichen Dienst generell und für Kommunen ist das besonders interessant, da diese aufgrund der Vielfalt an Berufsbildern in der Verwaltung von Technik und Ingenieurwesen, über Handwerksberufe in Schulen und Theatern bis hin zur Kindererziehung eine Vielzahl unterschiedlicher Fachkräfte suchen. Es liegt also nahe, z. B. jemanden mit einer Fachausbildung in Technik oder Ingenieurwesen einzustellen, auch wenn er oder sie die keine Ausbildung oder ein Studium in der öffentlichen Verwaltung vorweisen kann.
Für die Quereinsteigenden selbst eröffnet der Branchen- und Tätigkeitswechsel die Chance auf einen neuen Aufgabenbereich, eine andere Karriere und Rahmenbedingungen, als es die bisherige Tätigkeit ermöglichte. Die Bereitschaft, den Beruf zu wechseln, steigt. Beide Seiten profitieren davon, die gewohnten Wege und Routinen zu verlassen.