1Die Schlüsselmasse wird wie folgt verwendet:
1. |
43,9 vom Hundert für Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben an kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte und |
2. |
56,1 vom Hundert für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben an Landkreise und kreisfreie Städte. |
Die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben nach Satz 1 Nr. 2 setzen sich zusammen aus
1. |
2Schlüsselzuweisungen für soziale Aufgaben (soziale Kreisschlüsselzuweisungen) mit einem Anteil von 60 vom Hundert an der Schlüsselzuweisung für Kreisaufgaben und |
2. |
Schlüsselzuweisungen für weitere Kreisaufgaben (allgemeine Kreisschlüsselzuweisungen) mit einem Anteil von 40 vom Hundert an der Schlüsselzuweisung für Kreisaufgaben. |
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