Die Verantwortlichen von Kolibri Image hielten es nicht für nötig, den Datenschutzbeauftragten von Hessen auf den Abbruch der Geschäftsbeziehungen mit Packlink hinzuweisen. Dieser leitete das Verfahren an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (HHDSB) weiter.

Der HHDSB lud die Kolibri-Verantwortlichen zunächst zu einer schriftlichen Anhörung zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens von bis zu 10 Mio. EUR ein. Diese reagierten mit einer anwaltlichen Stellungnahme, in der der Sachverhalt dargestellt wurde. Aus Sicht des HHDSB wurde die anwaltliche Darstellung durch einen formalen Fehler widerlegt. Der Hinweis auf Packlink wurde in einer der 6 Datenschutzerklärungen der Kolibri Image nicht sofort gelöscht.

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