Diese Informationen sollen Ihnen als Mitarbeiter die nötigen Informationen liefern, damit Sie Auftragsverarbeitungen erkennen und die notwendigen Maßnahmen einleiten können.

An Auftragsverarbeitungen ist eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, auch in formaler Hinsicht. Werden sie nicht eingehalten, drohen Bußgelder.

 
Hinweis

Nur allgemeine Darstellung der wichtigsten Fragen

In dieser allgemein gefassten Zusammenfassung kann nicht auf jede Konstellation eingegangen werden. Die endgültige Beurteilung, ob eine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt oder nicht, kann diffizil sein. Zögern Sie daher nicht, sich im Zweifelsfall an betriebliche Datenschutzbeauftragte zu wenden, um sich beraten zu lassen.

(Hinweis: Es kann auch festgelegt werden, dass sich Angestellte grundsätzlich bei Vorliegen einer Auftragsdatenverarbeitung an Datenschutzbeauftragte wenden müssen. Geben Sie hier ggf. auch dessen Kontaktdaten an.)

Wichtig:

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Compliance Office Online enthalten. Sie wollen mehr?