Für Untersuchungen oder Maßnahmen nach bestimmten staatlichen Vorschriften darf der Arbeitgeber nur speziell ermächtigte Ärzte in Anspruch nehmen. An sie werden besondere Anforderungen gestellt, die über die arbeitsmedizinische Fachkunde noch hinausgehen. Solche Ermächtigungen beziehen sich z. B. auf die Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Druckluftverordnung oder die Gesundheitsschutz-Bergverordnung.

Der Betriebsarzt sollte über die notwendigen Ermächtigungen verfügen (andernfalls müssten die Mitarbeiter sich anderweitig untersuchen lassen, was i. d. R. mit zusätzlichem Zeitaufwand und Mehrkosten verbunden ist).

Die Ermächtigungen werden durch die zuständigen staatlichen Behörden erteilt.

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