Für eine erfolgreiche betriebsärztliche Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl betrieblicher und externer Ansprechpartner unerlässlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalbetreuer, Betriebsrat, Führungskräfte, Behindertenvertretung, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen, Rentenversicherung, Krankenhäuser, Sozialberater, Unfallversicherungsträger, Selbsthilfegruppen, Psychologen, Umweltbeauftragte, Physiotherapeuten, Betriebsmittelkonstrukteure, Reha-Kliniken, betriebliche Ausbilder, Qualitätsmanager und andere mehr zählen zu den möglichen Kooperations- oder Kommunikationspartnern des Betriebsarztes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte und Betriebsärzte sind zur Zusammenarbeit sogar gesetzlich verpflichtet (§§ 9 und 10 ASiG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Compliance Office Online enthalten. Sie wollen mehr?