Der Betriebssicherheitsmanager ist der innerbetriebliche Experte, der sich fachübergreifend in alle betrieblichen Prozesse einbringt und die Funktionen der Beauftragten koordiniert und zusammenführt. Er nimmt Aufgaben als beauftragte Person des Unternehmers für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Krisen- und Notfallmanagement, Qualität, Umweltschutz, Datenschutz, Brandschutz usw. wahr oder führt und vernetzt die Beauftragten als fachlicher Leiter. Der Betriebssicherheitsmanager leitet das Betriebssicherheitsmanagement.

Neben seinen internen Aufgaben vertritt er das Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden und ist damit sowohl intern als auch extern der definierte Ansprechpartner. Der Betriebssicherheitsmanager kennt die gesetzlichen Anforderungen und hat es gelernt, diese für die Umsetzung aufzubereiten. Damit entlastet er die Führungskräfte und verschafft ihnen Rechtssicherheit. Für sein Handeln, besonders seine Beratung in Rechtsfragen, trägt er die Verantwortung. Der Unternehmer und die Führungskräfte müssen sich auf seine Ausführungen zu sicherheits- und umweltrelevanten Gesetzen und Regeln verlassen können. Der Betriebssicherheitsmanager ist somit nicht nur beratend, sondern gleichsam operativ tätig. Er gehört mit seiner Funktion und Verantwortlichkeit der oberen Führungsebene an (Abb. 2).

Abb. 2: Stellung des Betriebssicherheitsmanagers im Unternehmen

Zu den Aufgaben des Betriebssicherheitsmanagers zählen insbesondere:

  • Sicherstellen der betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Strahlenschutz, Qualitätsmanagement, Objektsicherungsmanagement, Krisen-/Notfallmanagement, Brandschutz, Fremdfirmenmanagement usw.;
  • Erarbeiten der Grundsätze zum Betriebssicherheitsmanagementsystem;
  • Koordination und fachliche Führung der Beauftragten in den unterschiedlichen Fachgebieten;
  • Erstellung und Fortschreibung des Betriebssicherheitshandbuchs;
  • Mitwirkung in internen und externen Kreisen zur Prozessteuerung;
  • Zusammenarbeit mit den Behörden und Vertretung der Geschäftsleitung;
  • Berichterstattung und Analyse zum Betriebssicherheitsmanagementsystem.

Weitere Aufgaben werden unternehmensspezifisch zugeordnet bzw. übernommen.

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