Die Art und das Ausmaß der Unternehmensbewertung, die bei Dritten (einschließlich Joint-Venture-Partnern, Handelsvertretern und Zollagenten) vorgenommen wird, sollte den Risiken entsprechen, die dem Unternehmen durch die fragliche Partei hinsichtlich des geografischen Gebiets der Geschäftstätigkeit, der Industrie, der Dienstleistungsart und der Größe der Transaktion auferlegt werden. Beispielsweise würde man eine Online-Hintergrundüberprüfung im Wert von 200 USD bei einem Unternehmen mit Sitz in einem Schwellenmarkt, das Teil einer Akquise in Höhe von 10 Mrd. USD ist, nicht für angemessen halten. Genauso würde eine strenge Unternehmensprüfung im Wert von 100.000 USD des Lieferanten für Bürobedarf als Übertreibung angesehen werden.
In undurchsichtigen Rechtssystemen ist es unwahrscheinlich, dass Informationen über den Unternehmensruf oder das Ansehen eines Einzelnen oder über potenzielle Ermittlungssachen der Regierungsorgane öffentlich zugänglich sind. Werden sie benötigt, um einen zufriedenstellenden Abschluss selbst der grundlegendsten Unternehmensbewertung zu gewährleisten, können sie nur mithilfe diskreter Anfragen bei geheimen Quellen erhalten werden.
Bei einer Unternehmensbewertung werden im Normalfall die folgenden Punkte beurteilt:
- Transparenz des Eigentumsrechts am Unternehmen
- politische Exponiertheit der Eigentümer
- politisches Reputationsrisiko
- Beziehungen zur Regierung
- Unterstellungen, Untersuchungen und nachteilige Medienberichterstattung
- Verurteilungen, Anklagen, schwarze Listen
- Potenzial für korrupte Methoden
Zusammenfassend sollte die Unternehmensbewertung von kompetenten Anbietern durchgeführt werden und alle Beziehungen des Unternehmens zu Dritten berücksichtigen.
Bei einer Unternehmensbewertung nach Warnsignalen suchen
Dies sind einige Warnsignale für potenzielle Korruption in einem Unternehmen:
- massiver oder ungerechtfertigter Gebrauch von Zwischenhändlern und/oder Handelsvertretern
- massive oder ungerechtfertigte Abhängigkeit von einem oder einer kleinen Gruppe Lieferanten und/oder Verkäufer
- übermäßige Machtkonzentration innerhalb der Geschäfte und/oder des Beschaffungsprozesses
- Ersuchen um Zahlungen auf Offshore-Konten
- Ersuchen um anonymes Arbeiten
- empfohlen vom Regierungsbeamten, mit dem Sie verhandeln
- enge persönliche Verbindungen zu Politikern, Beamten
- Weigerung, die Ethikrichtlinie Ihres Unternehmens zu unterzeichnen
- schädigende Presseberichte oder fragwürdige Reputation auf dem Markt
- unklare oder fehlende Unterlagen
- hohe Personalfluktuation
- Personal ist nicht gewillt, Jahresurlaub zu nehmen.
- Personal ist nicht gewillt, Beförderungen anzunehmen.