1

Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Erläuterung: Zusammenfassung unwesentlicher Risiken

Werden mehrere Risiken jeweils als unwesentlich eingestuft, die zusammengefasst aber wesentlich sind, so müssen die Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eine angemessene Berücksichtigung der zusammengefassten Risiken gewährleisten.

 

2

Das Institut hat einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit einzurichten. Die hierzu eingesetzten Verfahren haben sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht angemessen zu berücksichtigen. Zur Erfüllung dieser Ziele sind Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zum einen aus der normativen Perspektive und zum anderen aus der ökonomischen Perspektive einzurichten.

Erläuterung: Ausgestaltung der Risikotragfähigkeitskonzepte

Einzelheiten zur Ausgestaltung der Risikotragfähigkeitskonzepte ergeben sich aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte in der jeweils gültigen Fassung.

 

3

Die Risikotragfähigkeit ist bei der Festlegung der Strategien (AT 4.2) sowie bei deren Anpassung zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der Strategien bzw. zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind ferner geeignete Risikosteuerungs- und -controllingprozesse (AT 4.3.2) einzurichten.

 

4

Wesentliche Risiken, die nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden, sind festzulegen. Ihre Nichtberücksichtigung ist nachvollziehbar zu begründen und nur dann möglich, wenn das jeweilige Risiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann (z. B. das Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Es ist sicherzustellen, dass solche Risiken angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt werden.

 

5

Verfügt ein Institut über keine geeigneten Verfahren zur Quantifizierung einzelner Risiken, die in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden sollen, so ist für diese auf der Basis einer Plausibilisierung ein Risikobetrag festzulegen. Die Plausibilisierung kann auf der Basis einer qualifizierten Expertenschätzung durchgeführt werden.

 

6

Soweit ein Institut innerhalb oder zwischen Risikoarten risikomindernde Diversifikationseffekte im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt, müssen die zugrunde liegenden Annahmen anhand einer Analyse der institutsindividuellen Verhältnisse getroffen werden und auf Daten basieren, die auf die individuelle Risikosituation des Instituts als übertragbar angesehen werden können. Die zugrunde liegenden Datenhistorien müssen ausreichend lang sein, um Veränderungen von Diversifikationseffekten in konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen widerzuspiegeln. Diversifikationseffekte müssen so konservativ geschätzt werden, dass sie auch in konjunkturellen Abschwungphasen sowie bei im Hinblick auf die Geschäfts- und Risikostruktur des Instituts ungünstigen Marktverhältnissen als ausreichend stabil angenommen werden können.

Erläuterung: Datenhistorien

Die Ableitung von Diversifikationseffekten in Form einer reinen Durchschnittsbildung über konjunkturelle Auf- und Abschwungphasen hinweg ist nur dann ausreichend, wenn sich die Diversifikationseffekte über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg als sehr stabil erwiesen haben und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie in Zukunft nicht stabil bleiben werden. Ergibt die Analyse der Datenhistorie, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind, können Diversifikationseffekte höchstens in dem Ausmaß berücksichtigt werden, wie sie auch in für das Institut sehr ungünstigen Marktphasen Bestand haben.

Die Festlegung von Diversifikationsannahmen innerhalb der Marktpreisrisiken kann ggf. auf Zeitreihen beruhen, die nicht alle Phasen eines Konjunkturzyklus abdecken. Es ist jedoch sicherzustellen, dass Diversifikationseffekte auch auf der Basis eines Zeitraums ermittelt werden, der im Hinblick auf das aktuelle Portfolio des Instituts eine ungünstige Marktphase darstellt. Beinhaltet die beobachtbare Historie keine entsprechend geeignete Marktphase, kann anstelle einer historischen ausnahmsweise eine hypothetische Marktphase berücksichtigt werden, die entsprechend konservativ ausgestaltet sein muss.

 

7

Die Verlässlichkeit und die Stabilität der Diversifikationsannahmen sind regelmäßig und ggf. anlassbezogen zu überprüfen.

 

8

Die Wahl der Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit liegt in der Verantwortung des Instituts. Die den Methoden und Verfahren zugrunde liegenden Annahmen sind nachvollziehbar zu begründen. Die Festlegung wesentlicher Elemente der Risikotragfähigkeitssteuerung sowie wesentlicher zugrunde liegender Annahmen ist von der Geschäftsleitung zu genehmigen.

 

9

Die Angemessenheit der Methoden und Ver...

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