Der betriebliche Arbeitsschutz kann nicht als eine eigenständige Organisation ohne Wechselwirkungen mit anderen Unternehmensbereichen gesehen werden. Ganz im Gegenteil: Die Wechselwirkungen mit den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen ermöglichen erst einen effektiven betrieblichen Arbeitsschutz. Es gibt neben der betrieblichen Organisation auch eine "außerbetriebliche" Organisation des Arbeitsschutzes, die Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz hat. Die außerbetriebliche Organisation gibt durch Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Rechtsvorschriften, Kundenanforderungen etc. Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz im Unternehmen vor, die erfüllt werden müssen; Abb. 1 zeigt dies.

Abb. 1: Das Unternehmen im Einfluss von Vorschriften und Regelungen im Arbeitsschutz

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