3.4.1 Unfallversicherungsträger des Unternehmens

Welches ist der zuständige Unfallversicherungsträger? Dies ergibt sich aus dem primären Branchenschwerpunkt des Unternehmens. Unfallversicherungsträger eines Gewerbebetriebes kann z. B. eine der Berufsgenossenschaften (BG) sein. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist den Mitarbeitern bekannt zu geben.

 
Praxis-Tipp

Information der Mitarbeiter

Teilen Sie den Mitarbeitern durch Aushang den zuständigen Unfallversicherungsträger mit. Sie benötigen diese Information z. B. bei Heilbehandlungen nach einem Unfall (Mitarbeiter sind während der Arbeitszeit und auf dem direkten Arbeits- und Heimweg beim Versicherungsträger versichert).

Der zuständige Unfallversicherungsträger erlässt gem. § 15 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Grundsätze und DGUV Informationen). Diese sind für die Mitgliedsfirmen verbindlich und ergänzen staatliche Arbeitsschutzvorgaben.

Wer ist die zuständige Aufsichtsperson des Versicherungsträgers? Die Aufsichtsperson steht als Ansprechpartner bei allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung. Darüber hinaus ist sie als Kontrollperson des Unfallversicherungsträgers berechtigt, Betriebsbesichtigungen durchzuführen und Anordnungen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.

 
Praxis-Tipp

Zuständige Aufsichtsperson

Erkundigen Sie sich, wer für das Unternehmen zuständig ist und ob es bereits besondere Vorgaben durch die Aufsichtsbehörde gibt.

3.4.2 Zuständige Aufsichtsbehörde

Welches ist die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde? Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes und der Länder sowie eine entsprechende Beratung erfolgen i. d. R. durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. In einigen Bundesländern heißen diese auch Staatliches Amt für Arbeitsschutz (und Sicherheitstechnik) o. ä. Gewerbeaufsichtsämter sind regional zuständig und unterstehen den Arbeitsministern oder Senatoren für Arbeit des jeweiligen Bundeslands. Zusätzlich gibt es in den meisten Ländern übergreifende Landesinstitute.

Wer ist die zuständige Aufsichtsperson der Aufsichtsbehörde? Die Aufsichtsperson steht als Ansprechpartner bei allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung. Darüber hinaus ist sie als Kontrollperson der Arbeitsschutzbehörde berechtigt, Betriebsbesichtigungen durchzuführen und Anordnungen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter zu treffen.

 
Praxis-Tipp

Zuständige Aufsichtsperson

Erkundigen Sie sich, wer für das Unternehmen zuständig ist und ob es bereits besondere Vorgaben durch die Aufsichtsbehörde gibt.

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